Das Einspeiseentgelt ist halb so teuer, wie es klingt

Zurück
15.09.2026 Kolumne
Lennart Wittstock Mitgründer und Geschäftsführer der Green Energy Tools GmbH
Das Einspeiseentgelt ist halb so teuer, wie es klingt

Ab 2029 zahlen PV-Anlagen über 30 kW nach dem AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur erstmals ein Einspeiseentgelt, voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr. Bemessen wird es nicht an der Modulleistung, sondern an der Einspeisekapazität, die im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. Damit entsteht eine neue Planungsfrage für jedes Gewerbe-PV-Projekt: Wie viel Einspeiseleistung braucht die Anlage wirklich? Wir haben es mit realen Lastgängen simuliert. Die Kurzantwort: Etwa die Hälfte der Modulleistung reicht, und die Halbierung kostet fast nichts.

Was genau ist die Einspeisekapazität?

Gemeint ist die Leistung am Netzverknüpfungspunkt, also das, was maximal ins Netz fließen darf. Nicht gemeint sind die installierte Modulleistung in kWp und die Wechselrichterleistung, beide dürfen höher liegen, solange am Anschlusspunkt nie mehr als die vereinbarte Leistung eingespeist wird. Der Entwurf erlaubt diese Überbauung ausdrücklich, sie ist kein Schlupfloch, sondern gewollt: Betreiber sollen sich aktiv überlegen, wie viel Einspeiseleistung ihre Anlage wirklich braucht. Das Einspeiseentgelt wird dann auf genau diese vereinbarte Kapazität fällig, unabhängig davon, wie oft sie ausgenutzt wird.

Warum die Spitzenleistung fast nie gebraucht wird

Dass eine PV-Anlage mit deutlich weniger Einspeisekapazität auskommt, als ihre Modulleistung vermuten lässt, hat drei Gründe. Spitzen sind selten: Die höchsten Erzeugungswerte treten nur wenige Stunden im Jahr auf. Der Eigenverbrauch reduziert die Einspeisung: Was der Betrieb direkt verbraucht oder in den Speicher lädt, erreicht den Netzverknüpfungspunkt gar nicht erst. Und ein Teil der Spitzen fällt in Stunden mit negativen Börsenpreisen: Dort gibt es nach dem Solarspitzengesetz ohnehin erstmal keine Vergütung, Kappen kostet dort fast nichts.

Die Beispielrechnung

Simuliert haben wir einen Werkzeughersteller mit 500 MWh Jahresverbrauch, 500 kWp auf Ost-West-Dächern in Mitteldeutschland und einem Batteriespeicher mit 261 kWh. Die Jahresdauerlinie zeigt das Muster: Die Einspeisespitze von 368 kW tritt nur eine Handvoll Stunden auf, die oberste Leistungshälfte trägt fast keine Energie.

Jedes vereinbarte Kilowatt kostet fix das Einspeiseentgelt und bringt Vergütung nur in den Stunden, in denen die Anlage es tatsächlich nutzt. Bei 5 Euro pro Kilowatt und 6,2 ct/kWh Vergütung sind das rund 80 vergütete Überschreitungsstunden pro Jahr. Beim Beispielbetrieb fielen rund 40 Prozent der gekappten Strommenge in Negativpreisstunden, sie waren also ohnehin fast wertlos.

Für den Beispielbetrieb liegt das Optimum bei 253 kW Einspeiseleistung, also 51 Prozent der Modulleistung. Was der Verzicht auf die restlichen 115 kW kostet und was er bringt:

  • Gekappt wird weniger als 1 Prozent der Jahreserzeugung, das entspricht einem Verzicht auf rund 190 Euro Vergütung pro Jahr.
  • Das Einspeiseentgelt sinkt von 2.500 Euro für die volle Modulleistung auf gut 1.250 Euro.

Rechnet man die jährlichen Zusatzkosten durch das Einspeiseentgelt für die 253 kW auf die rund 195.000 eingespeisten Kilowattstunden herunter, sprechen wir also nur noch über 0,65 Cent je Kilowattstunde.

Ein zusätzlicher positiver Effekt: Unter 270 kW Einspeiseleistung braucht eine Anlage bis 500 kW kein Anlagenzertifikat mehr. Das spart je nach Anbieter 10.000 bis 20.000 Euro.

Wir haben die Rechnung über die gesamte plausible Preisspanne für das Einspeiseentgelt von 3,20 bis 7 Euro pro kW und mit einem zweiten, doppelt so großen Lastgang wiederholt. In beiden Fällen liegt das Optimum zwischen 47 und 58 Prozent der Modulleistung. Belastbar wird der Wert erst mit dem eigenen Lastgang, die Größenordnung dürfte aber für viele Betriebe gelten.

Wen das Entgelt trifft

Das Entgelt gilt ab 2029 für alle Anlagen über 30 kW, also auch für solche, die 2027 oder 2028 ans Netz gehen. Befreit sind nach dem Entwurf nur Anlagen, die vor der Bekanntgabe der Festlegung in Betrieb sind oder die bis dahin eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen haben und bis August 2029 ans Netz gehen. Dann entfällt das Entgelt für 20 Jahre. Die Bekanntgabe ist für Ende 2026 geplant. Zusammen mit dem EEG 2027, das für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 gilt, entsteht damit ein doppelter Anreiz, Anlagen noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen.

Meine Einordnung

Ob das Entgelt aus Sicht des Gesamtsystems richtig ist, kann ich nicht beurteilen, dafür kenne ich nur die Perspektive der einzelnen Anlage. Aus dieser Perspektive ist es ein zusätzlicher Kostenposten, der sich durch saubere Planung auf etwa die Hälfte drücken lässt und dann, bezogen auf die eingespeiste Kilowattstunde, kaum noch ins Gewicht fällt. Was sich wirklich ändert, ist die Planung: Die Einspeisekapazität wird zur Planungsgröße, und der Speicher bekommt neben Eigenverbrauch und Lastspitzen einen dritten Effekt. Das Einspeiseentgelt ist halb so teuer, wie es klingt, aber nur für die, die vorher rechnen.

Zum Autor

Lennart Wittstock ist Mitgründer und Geschäftsführer der Green Energy Tools GmbH in Berlin. Die Simulationssoftware berechnet die Wirtschaftlichkeit von Gewerbespeichern und PV-Anlagen auf Basis realer Lastgänge. Die vollständige Berechnung mit Dauerlinien und Sensitivität: Einspeisekapazität unter AgNes: Wie viel braucht eine Gewerbe-PV.