Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Regel entfällt

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10.07.2026 News
Gijs de Koning Gijs de Koning E-mail Hoofdredacteur
Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Regel entfällt

 

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am Freitag, den 10. Juli, in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD setzt damit einen grundlegenden Umbau des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes durch. Die Abstimmung wurde erst am Morgen kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Ein Eilantrag der Linksfraktion gegen das beschleunigte Verfahren war zuvor vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt

Kern der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eigentümer sollen künftig wieder weitgehend selbst entscheiden können, ob sie sich unter anderem für eine Wärmepumpe, Fernwärme, eine Hybridheizung, Biomasse oder eine neue Öl- beziehungsweise Gasheizung entscheiden.

Fossile Heizungen dürfen damit auch künftig neu eingebaut werden. Langfristig sollen die verwendeten Brennstoffe jedoch klimaneutral werden. Ab 2029 gilt für neue Gas- und Ölheizungen eine sogenannte Biotreppe. Vorgesehen sind zunächst mindestens zehn Prozent biogene Brennstoffe. Der Anteil steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 dürfen nach den allgemeinen Klimavorgaben keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden.

Gesetz zur Grüngasquote soll folgen

Zusätzlich plant die Bundesregierung ab 2028 eine Quote für klimafreundlichere Gase und Heizöle. Damit soll die Nachfrage nach Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas und Wasserstoff steigen. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch offen. Die Bundesregierung soll dazu bis zum 1. Dezember 2026 einen gesonderten Gesetzentwurf vorlegen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält außerdem neue Regeln für vermietete Gebäude. Bauen Vermieter eine fossile Heizung ein, sollen sie sich stärker an den dadurch entstehenden CO₂-, Netz- und Brennstoffmehrkosten beteiligen. Eine Härtefallregelung soll verhindern, dass Vermieter dadurch unverhältnismäßig belastet werden.

Bundesrat kann noch Einspruch erheben

Mit dem Bundestagsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Da es sich voraussichtlich nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann die Länderkammer die Reform zwar nicht endgültig blockieren, aber den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch erheben.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Entwurf deutlich kritisiert und zahlreiche Änderungen verlangt. Das Gesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich am 1. November 2026 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bestehenden Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes weiter.