Deutschland bringt Kapazitätsmarkt für steuerbare Stromleistung auf den Weg
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Die Bundesregierung will mit einem neuen Kapazitätsmarkt die Versorgungssicherheit im Stromsystem absichern. Das Bundeskabinett hat dafür den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes beschlossen. In den kommenden zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden. Weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen.
Anders als im bisherigen Energy-Only-Markt sollen Betreiber künftig nicht nur für erzeugten Strom vergütet werden, sondern auch für die Bereitstellung gesicherter Leistung. Damit will die Bundesregierung Investitionen in Anlagen anreizen, die einspringen können, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Hintergrund sind der steigende Anteil erneuerbarer Energien, der Kohleausstieg und die wachsende Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie.
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Mechanismus grundsätzlich technologieoffen. Infrage kommen vor allem Gaskraftwerke, Batteriespeicher und flexible Verbrauchseinheiten. Ein großer Teil der ersten Ausschreibungen soll allerdings Langzeitkapazitäten adressieren. Diese müssen über längere Zeiträume Leistung bereitstellen können. Branchenbeobachter erwarten deshalb, dass zunächst vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke profitieren könnten.
Für die Solar- und Speicherbranche ist das Gesetz dennoch relevant. Es legt fest, welche Rolle Flexibilität künftig im Strommarkt erhält. Entscheidend wird sein, ob Batteriespeicher und Lastmanagement in den kommenden Ausschreibungen tatsächlich zu fairen Bedingungen teilnehmen können. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.















