Gebäudemodernisierungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen für Infrarotheizungen

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03.09.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Gebäudemodernisierungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen für Infrarotheizungen
©IG Infrared Germany

Die Bundesregierung hat das Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli verabschiedet, das zahlreiche Änderungen – u.a. den Wegfall der 65-Prozent-Regel – enthält. Während das Gesetz seit Monaten u.a. von Länderausschüssen, Erneuerbaren-Verbänden und Unternehmen kritisiert wird, lobt der Interessensverband IG Infrarot das neue Gesetz, weil es die Hürden für Stromdirektheizungen im Gebäudebestand senkt.

Nach Angaben des Interessensverbands IG Infrarot verbessert das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für Infrarotheizungen. Das liege insbesondere daran, dass der Primärenergiefaktor für netzbezogenen Strom von 1,8 auf 1,5 gesenkt wurde. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Der rechnerische Primärenergiebedarf bei der Nutzung von Strom fällt dadurch geringer aus, was die Wettbewerbsfähigkeit von Infrarotheizungen im energetischen Nachweis stärkt.

45-Prozent-Anforderung entfällt

Außerdem gilt mit dem neuen Gesetz jetzt eine einheitliche Schwelle für den Einbau von Stromdirektheizungen in Bestandsgebäude: Diese dürfen nun eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet – also deutlich besser gedämmt ist als vorgeschrieben. Bisher mussten Wohngebäude, die bereits mit einer Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger ausgestattet waren, den baulichen Wärmeschutz um mindestens 45 Prozent unterschreiten. Diese zusätzliche Anforderung fällt nun weg.

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verbessern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Infrarotheizungen insbesondere im Gebäudebestand. Die zusätzliche 45-Prozent-Anforderung bei bestehenden wasserführenden Heizungsanlagen entfällt, während Strom durch den niedrigeren Primärenergiefaktor im energetischen Nachweis günstiger bewertet wird“, sagt Christoph Weiland, Vorstand des IG Infrarot Deutschland e.V. Infrarotheizungen könnten dadurch leichter in energetisch geeignete Bestandsgebäude integriert werden. Im Neubau bleibe ihr Einsatz ebenfalls möglich.