Industrieverband Charger kritisiert: Genehmigungsfreiheit von Wallboxen uneinheitlich geregelt
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Der Verband fordert eine bundesweite Vereinheitlichung aller technischen und rechtlichen Vorgaben für die Installation von Ladeinfrastruktur. Dies sollte ausdrücklich auch Nebenanlagen und den Netzanschluss umfassen.
Einige Bundesländer haben in ihren Bauordnungen festgelegt, dass für die Installation von Ladeinfrastruktur in Gebäuden keine Genehmigung mehr erforderlich ist. Dazu zählen neben Baden-Württemberg auch Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Allerdings fängt hier der regulatorische Flickenteppich schon an. Denn vor allem bei den Regelungen von Nebenanlagen wie Trafostationen und Messeinrichtungen gelten unterschiedliche Regeln.
Genehmigungsfreiheit mit Grenzen
In weiteren Bundesländern gilt die Genehmigungsfreiheit nur mit Einschränkungen, wie im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in Hessen, in Rheinland-Pfalz sowie in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen. Hier gibt es keine einheitliche Definition, was alles zur Ladeinfrastruktur dazugehört. Auch die Einordnung innerhalb der Bauordnungen ist unterschiedlich. Manchmal gilt die Ladeinfrastruktur als Teil der Verkehrsfläche, in anderen Fällen als Energieanlage. Außerdem werden oft Nebenanlagen nicht einbezogen.
Komplett ohne eigene Regelung bleiben Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Diese Länder haben weitestgehend nur die Formulierungen der Musterbauordnung übernommen. Hier sind die Nebenanlagen in der Regel nicht einbezogen. Doch diese sind entscheidend, wenn es um den Aufbau einer Ladeinfrastruktur geht, kritisieren die Experten des Branchenverbandes Charger.
Einheitliche Regelungen schaffen
Der Verband kritisiert, dass diese föderalen Regelungen zu erheblichen Hürden bei der Installation von Ladeinfrastruktur führen. Deshalb fordert der Verband, bundeseinheitliche Regeln zu schaffen, unter welchen konkreten Bedingungen die Wallboxen genehmigungsfrei sind. Vor allem müssen die einheitlichen Regelungen auch die dazugehörigen Nebenanlagen umfassen. Dazu gehören Trafostationen, Mittel- und Niederspannungsanschlüsse, Messwandlerschränke und Zähleranlagen. Aber auch die für die Steuerung und den sicheren Betrieb der Ladestation erforderlichen technischen Nebenanlagen sollten einheitlich geregelt sein.
Musterbauordnung anpassen
Charger schlägt deshalb vor, die Musterbauordnung entsprechend anzupassen. Die Bundesregierung sollte auf eine bundeseinheitliche Harmonisierung hinwirken. Ergänzend dazu sollte – analog zur Ladesäulenverordnung (LSV) – eine bundesgesetzliche Regelung geschaffen werden, die den verfahrensfreien Ausbau von Ladeinfrastruktur einschließlich aller Nebenanlagen klarstellt.
Außerdem fordert Charger, dass die Ladeinfrastruktur vom Gesamtvorhaben rechtssicher getrennt wird. Das heißt, dass die Ladesäulen und Nebenanlagen auch dann genehmigungsfrei gebaut werden dürfen, wenn das gesamte Bauvorhaben eigentlich genehmigungspflichtig ist.
Netzanschlussregeln standardisieren
Wichtig ist aber vor allem, die Genehmigungsfreiheit systematisch mit weiteren Beschleunigungsinstrumenten zu verknüpfen. Es müssen standardisierte und beschleunigte Prozesse für den Netzanschluss mit verbindlichen Zeitvorgaben geschaffen werden, etwa durch Digitalisierung. Zudem sollten die technischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber für die Netzanschlüsse vereinheitlicht werden.
Wichtig für den schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur ist zudem die Standardisierung der technischen Komponenten in allen Bundesländern. Das heißt, die Zulassung und Zertifizierung von Trafostationen, die technischen Anschlussbedingungen (TAB), die Messkonzepte und die Anforderungen an den Aufbau von direkten oder halbindirekten Messanlagen wie Messwandlerschränken müssen bundesweit einheitlich sein. Nur so ließen sich aufwendige Einzelanfertigungen und damit Verzögerungen vermeiden, stellt der Branchenverband klar.















