Instrument „Nutzen statt Abregeln“ praxistauglicher gestalten

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28.10.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Instrument „Nutzen statt Abregeln“ praxistauglicher gestalten

Deutschlands größte Energiegenossenschaft Green Planet Energy (früher: Greenpeace Energy) hat die Auswirkungen des vor zwei Jahren im Energiewirtschaftsgesetz eingeführten Instruments „Nutzen statt Abregeln“ untersucht. Das Ergebnis: Seit der Einführung blieben 99,9 Prozent des Potenzials ungenutzt. Um es zu heben, sollten die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber nach Ansicht von Green Planet Energy die Regeln so anpassen, dass flexible Verbraucher und Speicher leichter teilnehmen können. Außerdem sollten bestehende Anlagen einbezogen sowie Nachweis- und Messpflichten vereinfacht werden.

Unter dem Motto „Nutzen statt Abregeln“ soll der am 1. Oktober 2024 eingeführte Paragraph 13k des Energiewirtschaftsgesetzes dafür sorgen, dass Wind- und Solarstrom dort genutzt werden, wo flexible Verbraucher, Speicher oder Elektrolyseure ihn aufnehmen können. Die Bilanz der zweijährigen Erprobungsphase fällt laut einer Analyse der Energiegenossenschaft Green Planet Energy jedoch ernüchternd aus: Die Übertragungsnetzbetreiber hätten zwar insgesamt rund 8,2 TWh Abregelungsstrom zur möglichen Nutzung ausgewiesen. Tatsächlich zugeteilt wurden aber nur 3,35 GWh, also 0,041 Prozent. Wäre die Hälfte der ausgewiesenen Strommengen tatsächlich genutzt worden, hätten nach den Berechnungen von Green Planet Energy mehr als 770 Millionen Euro an Redispatchkosten eingespart werden können.

„Jedes Jahr werden große Mengen erneuerbaren Stroms unnötig abgeregelt, obwohl eine wachsende Zahl an Speichern, Elektrolyseuren, Wärmepumpen oder Elektroautos ihn nutzen könnte“, bedauert Sönke Tangermann, Vorstand bei Green Planet Energy. „Dabei scheitert das Instrument nicht an zu wenig flexiblen Stromabnehmern, sondern an zu strengen Teilnahmebedingungen, dem Ausschluss vieler bestehender Anlagen sowie an zu bürokratischen Nachweis- und Genehmigungsverfahren.“

§13k weiterentwickeln

Die Energiegenossenschaft fordert von der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern deshalb eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Instruments. So sollte die Bundesnetzagentur beispielsweise das Vormonatskriterium für netzgekoppelte Speicher aufheben, damit Speicher ihre reguläre Marktaktivität nicht bereits im Vormonat einschränken müssen. Außerdem schlägt Green Planet Energy vor, Bestandsanlagen und weitere Flexibilitäten in das Instrument aufzunehmen. „Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sollte nicht allein darüber entscheiden, ob eine Anlage zur Vermeidung von Abregelung beitragen darf“, so die Autoren der Analyse.

Betreiber sollten nach Auffassung der Energiegenossenschaft grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, welche technisch verfügbaren Anlagen oder Leistungsanteile sie für eine Ausschreibung anbieten. Zudem sollten die wettbewerblichen Ausschreibungen so ausgestaltet werden, dass der Zugang nicht durch vermeidbare Prozess- oder Vermarktungsrisiken eingeschränkt wird. Mit einem einheitlichen digitalen Verfahren könnten die Übertragungsnetzbetreiber nach Ansicht der Autoren dagegen die Präqualifikation und die Nachweise vereinfachen.

Instrumentenmix

Die Autoren sind davon überzeugt, dass ein praxistauglicher §13k EnWG kurzfristig dazu beitragen könnte, erwartete Strommengen marktbetrieben zu nutzen und die Kosten der Engpassbewirtschaftung zu senken. Dabei ersetze das Instrument jedoch weder den notwendigen Netzausbau noch gezielte Anreize für eine bessere räumliche Verteilung neuer Erzeugungsanlagen und Flexibilitäten. „Erforderlich ist deshalb ein Instrumentenmix, der an unterschiedlichen Entscheidungen und Zeithorizonten ansetzt“, so die Autoren, die den im Netzpaket geplanten Redispatchvorbehalt ablehnen.

„Statt den Ausbau von Wind- und Solarenergie auszubremsen, sollte die Bundesregierung endlich die Instrumente stärken, die Netzengpässe tatsächlich verringern und mehr Ökostrom nutzbar machen. Mit dem Redispatchvorbehalt löst die Bundesregierung dagegen kein einziges Netzproblem“, sagt Tangermann. Wirksame Lösungen seien neben einer Reform von „Nutzen statt Abregeln“ der Netzausbau, smarte Netze, regionale Baukostenzuschüsse und systemdienliche Anschlüsse.