KfW schaltet Antragsportal ab: Bald weniger Förderung für Wärmepumpen
Zurück
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Antragsportal zur Förderung von klimafreundlichen Heizungen für Privatpersonen vorübergehend abgeschaltet. Damit reagiert die Förderbank auf die neuen Regelungen der Bundesregierung, die ab dem 21. Juli gelten. Dann sollen neue Anträge unter den neuen Bedingungen wieder möglich sein.
Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen werden aktuell über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Die Bundesregierung hat jetzt zahlreiche Änderungen beschlossen, mit denen sie von 2027 bis 2030 insgesamt 2,1 Milliarden Euro einsparen will. Die neue Gebäudeförderung tritt am 21. Juli in Kraft.
Die Grundstruktur der Förderung soll zwar bestehen bleiben und alle bislang geförderten Heizungssysteme sollen weiterhin förderfähig sein. Der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sollen künftig aber halbjährlich sinken. Außerdem sollen sowohl der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln als auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfallen. Stattdessen führt die Bundesregierung ab dem 1. Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten in Höhe von 15 Prozent ein.
Einkommen stärker berücksichtigen
Das Einkommen der Antragstellenden wird mit der Reform stärker berücksichtigt. Künftig soll es nicht mehr nur einen 30%-Einkommensbonus, sondern drei Staffelungen für Einkommen bis 30.000 Euro, bis 40.000 Euro und bis 50.000 Euro geben. Für Familien erhöht sich die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro. Zudem wird der maximal mögliche Fördersatz für Einkommen unter 30.000 Euro auf 80 Prozent angehoben. Nach eigenen Angaben will die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen die Förderung „sozialer, effizienter und fokussierter“ ausgestalten.
Bundesverband fordert Strompreis-Entlastungen
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnt davor, dass die Änderungen die Investitionsentscheidung der Verbraucher zugunsten fossiler Heizungen verschieben könnten. „Die Kürzungen gehen an die Grenze dessen, was der Wärmepumpenmarkt verkraften kann“, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Der Plan der Koalition, die Förderung schrittweise zurückzuführen, kann nur dann aufgehen, wenn sie zugleich ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und den Strompreis spürbar entlastet. Ein erster Schritt muss die Absenkung der Stromsteuer sein. Zugleich braucht es eine konsequente Weiterführung der CO2-Bepreisung, damit versorgungssichere und klimafreundliche Heiztechnologien dauerhaft wirtschaftlich attraktiv bleiben.“
Die Einführung eines Bonus für Wärmepumpen, die im europäischen Wirtschaftsraum und assoziierten Märkte produziert wurden, unterstützt der BWP ausdrücklich. „Hier geht es um den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Europa. Die Bundesregierung hat richtigerweise erkannt, dass Wärmepumpen die Zukunft der deutschen Heizungsindustrie sind“, meint Sabel.
Der BWP-Geschäftsführer fordert von der Bundesregierung außerdem, den Effizienzbonus zumindest für Erdwärme zu erhalten: „Geothermie leistet einen besonderen Beitrag zu Effizienz und Netzdienlichkeit, daher sollte sie weiterhin gezielt unterstützt werden.“
Zugesagte Anträge nicht betroffen
Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Anträge zu den neuen Konditionen können ab dem 21. Juli gestellt werden.

















