Marktintegration von Stromspeichern: Bundesnetzagentur verschiebt MiSpeL-Festlegung
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Stromspeicher und Ladepunkte können den Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix erhöhen und nicht nur bei Hitzeflauten die Strompreise senken. Die Bundesnetzagentur will diese Potenziale mit ihrer Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) heben und die marktaktive Nutzung kleiner und großer Speicher ermöglichen. Die im EEG vorgeschriebene Frist zur Festlegung von MiSpeL am 30. Juni ließ die Agentur jedoch verstreichen, was u.a. der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) kritisiert.
„Gerade der Staat sollte sich an die Fristen halten, die er selbst setzt. Die erneute Verzögerung zerstört Vertrauen und verlängert die Unsicherheit für Unternehmen, die Milliarden in die Flexibilisierung unseres Energiesystems investieren wollen“, bemängelt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Zentrales Element für die Marktintegration
Laut BVES ist die Festlegung ein zentrales Element für die Marktintegration von Stromspeichern: „Sie schafft erstmals einen regulatorischen Rahmen, mit dem Batteriespeicher erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibel kombinieren können, ohne dabei automatisch EEG-Förderansprüche oder Privilegien nach dem Energiefinanzierungsgesetz zu verlieren. Gerade für Co-Location-Projekte sowie den weiteren Ausbau von Heim- und Gewerbespeichern hätte die Branche dringend Planungssicherheit benötigt“, so der BVES. „Dass ausgerechnet dieses für die Branche zentrale Verfahren erneut verschoben wird, lässt die Politik hinter ihrem eigenen Anspruch zurückbleiben, die Transformation unseres Energiesystems über den Markt zu lösen. Worten müssen Taten folgen“, fordert Windelen.
MiSpeL-Festlegung Anfang September erwartet
Auch Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, setzt „große Hoffnungen“ auf MiSpeL. „Wir wollen Flexibilität unterstützen und das Gesamtsystem optimieren“, sagte Haller bei der Fachmesse The smarter E Europe in München am 24. Juni. MiSpeL stehe im engen Zusammenhang mit der Festlegung der Allgemeinen Netzengeltsystematik Strom (AgNes), die nach Angaben von Haller Ende 2026 „durch“ sein soll.
Das Verstreichen der Frist für MiSpeL begründete Haller in München damit, dass die Bundesnetzagentur noch einige Stellungnahmen bekommen hätte, die sie gerade einarbeiten würden. Aber: „Wir beeilen uns.“ Nach den Sommerferien, die in Nordrhein-Westfalen Anfang September enden, könne man mit einer Veröffentlichung rechnen.

















