Oberlandesgericht fordert für PV-Installationen Eintragung in Handwerksrolle

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09.07.2026 Aus der Redaktion
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Oberlandesgericht fordert für PV-Installationen Eintragung in Handwerksrolle

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert. Die Elektro- und Dachdeckerverbände ZVEH und ZVDH begrüßen das Urteil.

Dem Verfahren lag nach Angaben des OLG Koblenz die Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das auf seiner Internetseite damit warb, Photovoltaikanlagen als Komplettleistung mit eigenem Team aus einer Hand anzubieten. Das Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Der klagende Wirtschaftsverband sah darin einen Verstoß gegen die Handwerksordnung und einen Wettbewerbsverstoß. Als das Landgericht Mainz der Klage stattgab, legte das Unternehmen Berufung ein.

Das Oberlandesgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Landgerichts und begründet den Schritt wie folgt: „Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, gehören nach Auffassung des Senats zum Kernbereich sowohl des Dachdecker- als auch des Elektrotechnikerhandwerks.“ Es handele sich um wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke im Sinne der Handwerksordnung, weshalb sie eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern. Weil das beklagte Unternehmen aber nicht eingetragen war, stelle „die Werbung für diese Tätigkeiten eine unlautere geschäftliche Handlung dar, dessen Unterlassung der klagende Verband verlangen könne.“

Verbände begrüßen das Urteil

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH begrüßen das Urteil. „Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern“, sagte Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des ZVDH.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Elektrohandwerksbetriebe“, ergänzte der ZVEH. Aus seiner Sicht stärke es die Bedeutung der Handwerksrolle, der Meisterqualifikation sowie handwerksrechtlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards und schütze gleichzeitig vor unlauterem Wettbewerb. „Die Entscheidung macht deutlich, dass die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle bei wesentlichen Tätigkeiten des Elektrotechniker- und Dachdeckerhandwerks auch im PV-Bereich konsequent zu beachten ist“, so der ZVEH.