Netzentwicklungsplan Strom: „Kosten-Nutzen-Analyse nicht verwertbar“
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Die Bundesnetzagentur hat den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) und ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse konsultiert. In dem NEP hatten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung 50 Hertz, TenneT Germany, Amprion und TransnetBW den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre berechnet. Behörden und Interessierte konnten bis zum 24. August Stellung nehmen. Die rein ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse der Übertragungsnetzbetreiber wurde dabei sowohl von der Bundesnetzagentur als auch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft kritisiert.
Die Bundesnetzagentur hat im Juni ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse zum Netzentwicklungsplan Strom für die Zieljahre 2037/2045 veröffentlicht. In dem rund 280-seitigen Dokument äußert die Behörde ihre Bedenken, dass die Kosten-Nutzen-Analyse der Übertragungsnetzbetreiber zur Netzausbauplanung des Höchstspannungsnetzes eine Scheingenauigkeit suggeriere und das Risiko eines unterdimensionierten Übertragungsnetzes erhöhe.
Außerdem kritisiert die Behörde, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber lediglich auf ein einziges untersuchtes Zieljahr stützen: „Wie sich eine bestimmte Maßnahme über ihre technische Lebensdauer innerhalb des Gesamtsystems auswirkt und dieses verändert, wird nicht abgebildet. Die Betrachtungen unterstellen außerdem, dass alle Betriebsmittel im Netz ständig und dauerhaft zur Verfügung stehen, was eine reine Fiktion ist und mit der betrieblichen Realität nichts zu tun hat. Dass die Übertragungsnetzbetreiber für die in 2037 beantragten Maßnahmen unter diesen Gesichtspunkten lediglich das Jahr 2037 betrachtet haben, und noch nicht einmal das Jahr 2045, welches im Betrachtungsraum des Szenariorahmens enthalten wäre, macht die Kosten-Nutzen-Analyse der Übertragungsnetzbetreiber praktisch nicht verwertbar.“
Engpässe vermeiden statt Erneuerbare abregeln
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist eine rein ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse wegen zahlreicher Unsicherheiten „weder praktisch sinnvoll durchführbar noch belastbar zur Entscheidung über das Maß an sinnvollem Netzausbau“. Die Bundesnetzagentur hält es daher für zielführender, sich auf Maßnahmen zur Vermeidung von Engpässen und den sicheren Netzbetrieb zu fokussieren und die Abregelung erneuerbarer Energien zu vermeiden, wie sie in ihren vorläufigen Prüfungsergebnissen schreibt, die zusammen mit dem NEP konsultiert wurden.
Szenario C als Mindestmaßstab etablieren
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft bne stimmt der Kritik der Bundesnetzagentur in seiner Stellungnahme zu. Es spreche vieles dafür, die Netzausbauplanung an robuste Systemanforderungen und nicht vorrangig an vereinfachten Kosten-Nutzen-Analysen auszurichten, so der Verband in seiner Stellungnahme.
Zusätzlich kritisiert der bne, dass der Netzentwicklungsplan das Szenario A („Verlangsamte Elektrifizierung“) als robust einstuft, obwohl dieses Szenario u.a. die politischen Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterschreite. Da das Szenario C dank intelligenter Steuerung und Innovationen sogar günstiger sei als Szenario B, sollte es „bei einer verantwortungsbewussten und erfahrungsgetragenen Herangehensweise der verbindliche Mindestmaßstab für die Netzentwicklung werden.“ Die Fokussierung auf das Szenario A hält der Verband dagegen für einen „energiepolitischen Blindflug“.
Speicherkapazitäten flexibel modellieren
Der bne kritisiert außerdem, dass der Entwurf Batteriespeicher und ihre Kapazitäten unterschätze: „Den Übertragungsnetzbetreibern wird die notwendige Flexibilität in der Modellierung bislang nicht gestattet oder sie nutzen die gegebene Flexibilität nicht umfänglich aus“, so der Verband in seiner Stellungnahme. Für den kommenden Szenariorahmen (Version 2027) sollte die Bundesnetzagentur nach Auffassung des bne „den Übertragungsnetzbetreibern vorschreiben, längere Speicherlaufzeiten, Co-Location-Modelle (PV + Speicher) und eine Kopplung an die Übertragungsleistung der Höchst-/Hochspannungsebene methodisch sauber zu verankern.“ Außerdem regt der Verband an, dass Netzbetreiber im Rahmen des aktuellen Netzentwicklungsplans – auch abweichend vom Szenariorahmen – bei ihren Annahmen für Batteriespeicherkapazitäten nach oben abweichen dürfen.
Potenziale realistisch abbilden
Der Bundesverband Erneuerbare Energien BEE fordert ebenfalls eine realistischere Netzplanung und eine stärkere Berücksichtigung von Speichern und anderen Flexibilitäten. Diese sollten aus Sicht des BEE systematisch in die Netzausbauplanung und in die Marktmodellierung einbezogen werden.
Besonders kritisch sei, dass der NEP ab 2037 keinen weiteren Ausbau von Großbatteriespeichern vorsehe. „Ein zukunftsfähiges Stromsystem braucht neben dem Netzausbau alle verfügbaren Flexibilitätsoptionen. Speicher und flexible Verbraucher werden Netzengpässe vermeiden, Redispatch reduzieren und damit zusätzlichen Netzausbau begrenzen – diese Potenziale müssen im NEP realistisch abgebildet werden“, kommentiert Dr. Christine Falken-Großer, Hauptgeschäftsführerin des BEE.
Mehr Transparenz
Zudem fordert der BEE, die absehbaren Auswirkungen des Festlegungsentwurfs zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) in den Szenarien zu berücksichtigen. Die volkswirtschaftliche Abwägung zwischen Netzausbau und Engpassmanagement begrüßt der Verband grundsätzlich, fordert aber eine transparentere Darstellung der zugrunde liegenden Kriterien: „Insbesondere müsse nachvollziehbar werden, welchen Beitrag Batteriespeicher und flexible Lasten zur Vermeidung von Engpässen leisten und wie viel Netzausbau tatsächlich erforderlich ist“, so der Verband.
Eine „mangelnde Transparenz bei der Umwandlung von Einspeise- und Verbrauchsdaten in konkrete Kapazitätsberechnungen“ kritisiert auch der Verband Deutscher Energiehändler e.V. Energy Traders Deutschland. Nach Ansicht der Energiehandelsunternehmen müsse der Netzentwicklungsplan „als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen verwendet werden können. Doch derzeit bleiben zentrale Annahmen, Eingriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber und Marktmechanismen unklar oder widersprüchlich.“
Investitionen sichern
Aus Sicht des Händlerverbands fehlt eine nachvollziehbare Darstellung, wie der Netzentwicklungsplan Engpässe präventiv vermeiden bzw. überwinden und gleichzeitig marktbasierte Flexibilität fördern soll. „Besonders problematisch sind fehlende Anreize für Speicherlösungen und die unzureichende Begrenzung von Eingriffen der Netzbetreiber in Drittanlagen, die zu Marktverzerrungen führen könnten.“ Die Energiehändler fordern klare, transparente Regeln und mehr Verbindlichkeit beim Netzausbau, um energiewirtschaftlich sinnvolle Investitionen zu sichern.
Konsultation für den Szenariorahmen Strom gestartet
Die Bundesnetzagentur wird die Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan Strom 2025/2037 bei ihrer weiteren Prüfung berücksichtigen. Erst danach will sie den Plan endgültig bestätigen.
Der Szenariorahmen Strom wird seit dem 31. August von der Bundesnetzagentur konsultiert. Bis zum 28.9. können hierzu noch Stellungnahmen eingereicht werden.

















