Großspeicher: BauGB-Novelle könnte Privilegierung rund um Umspannwerke wieder einengen
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Große Batteriespeicher gelten als Schlüssel für ein flexibleres Stromsystem. Doch ausgerechnet ihre planungsrechtliche Erleichterung könnte schon wieder enger gefasst werden. Medienberichten zufolge sieht ein neuer Referentenentwurf zur BauGB-Novelle nun vor, die Privilegierung im Umfeld von Umspannwerken zu beschneiden: Direkt an Umspannwerken soll künftig ein 100-Meter-Abstand frei bleiben. Damit bliebe für privilegierte Batteriespeicher faktisch nur noch ein Korridor zwischen 100 und 200 Metern.
Dabei ist die Regelung kaum in Kraft. Erst am 13. November 2025 hatte der Bundestag im Zuge der EnWG-Novelle eine Privilegierung für Batteriespeicher im Außenbereich beschlossen. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz wurde sie am 4. Dezember 2025 bereits wieder eingeschränkt; seit 23. Dezember 2025 privilegiert § 35 BauGB unter anderem Speicher im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit erneuerbaren Energien sowie eigenständige Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung zu bestimmten Umspannwerken oder Kraftwerken.
Die neue Idee soll offenbar Erweiterungsflächen für Umspannwerke sichern, die Privilegierung von großen Batteriespeichern schränkt sie jedoch ein. Das ist brisant, denn der Speicherbedarf wächst: Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern laut Bundesnetzagentur bereits rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit 226 Gigawatt Gesamtleistung vor. Gleichzeitig betont das Bundeswirtschaftsministerium, dass Speicher eine wichtige Flexibilitätsoption für die Integration erneuerbarer Energien sind.
















