Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für neues Wärmenetzgesetz

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27.08.2026 Hauptartikel
Gijs de Koning Gijs de Koning E-mail Hoofdredacteur
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für neues Wärmenetzgesetz

Die Bundesregierung will Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erleichtern. Das Bundeskabinett hat dafür die Eckpunkte eines Wärmenetzpakets beschlossen, das die Grundlage für ein neues Wärmenetzgesetz bilden soll.

Die bisherigen Regelungen der AVBFernwärmeverordnung und der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung sollen überarbeitet und in einem gemeinsamen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden. Auch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Anschluss an Fernwärme sollen angepasst werden.

Ein zentraler Punkt sind neue Regeln für Wärmepreise. Versorger sollen künftig rechtssicher Preise anpassen können, wenn sie in die Dekarbonisierung oder den Ausbau ihrer Netze investieren. Preisänderungsklauseln können dabei stärker an den tatsächlichen Kosten eines Unternehmens ausgerichtet werden. Gasbörsenindizes sollen als Bestandteil des sogenannten Marktelements ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung mehr Transparenz und Kontrolle. Wärmeversorger sollen ihre Preise und Tarifstrukturen künftig auf einer zentralen Preistransparenzplattform veröffentlichen. Zusätzlich soll eine Bundesbehörde die Angemessenheit von Fernwärmepreisen nachträglich kontrollieren. Unternehmen sollen geplante Preisänderungen und Investitionen zudem vorab prüfen lassen können.

Auch für Mieter ergeben sich Änderungen. Bei größeren Investitionen in eine neue Heizungsanlage oder einen Wärmenetzanschluss soll eine zusätzliche Belastung von bis zu 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat zulässig werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium will auf Grundlage der Eckpunkte nun den Entwurf für das neue Wärmenetzgesetz ausarbeiten. Rund 15 Prozent der deutschen Haushalte werden derzeit über Nah- oder Fernwärme versorgt.