Bundesnetzagentur veröffentlicht Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

Zurück
20.08.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Bundesnetzagentur veröffentlicht Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten

Die Bundesnetzagentur will das Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) schnellstmöglich abschließen. Die im EEG vorgeschriebene Frist für die Festlegung am 30. Juni ließ die Behörde bereits verstreichen. Mit der Veröffentlichung des aktuellen Arbeitsstandes will die Bundesnetzagentur Orientierung schaffen, weil in dem parallelen Verfahren zur AgNes-Festlegung auf die Regelungen der MiSpeL-Festlegung verwiesen wird. Eine erneute Konsultation ist nicht geplant.

Nach den aktuellen Planungen soll die MiSpeL-Festlegung zum 1. Oktober 2026 wirksam werden, wobei Übergangsregelungen vorgesehen sind. Der am 5. August veröffentlichte Arbeitsstand greift nach Angaben der Bundesnetzagentur zahlreiche konkrete Vorschläge und Hinweise aus den bisherigen Konsultationen auf. Dazu zählen die Umstellung auf eine monatliche Saldierungsperiode und die Erweiterung um Fallkonstellationen ohne geförderte EE-Anlagen sowie Anpassungen zur Vermeidung von Fehlanreizen.

Potenziale nutzen

Bisher steht bei Kombinationen aus einer EE-Anlage und einem Stromspeicher lediglich die „Ausschließlichkeitsoption“ zur Verfügung, die Förderzahlungen nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht. So entfällt die Förderfähigkeit zum Beispiel, wenn auch Netzstrom gespeichert wird. Ladepunkte zur Zwischenspeicherung scheiden bei dieser Option generell aus.

Mit neu eingeführten Abgrenzungs- und Pauschaloptionen will die Bundesnetzagentur die Flexibilitätspotentiale von Stromspeichern und Ladepunkten jetzt aktiv nutzen, damit diese auf Marktsignale reagieren und z.B. Stromspitzen glätten können.

Während die Strommengen bei der Abgrenzungsoption auf der Basis viertelstündlicher Messwerte berechnet werden, erfolgt die Messung und Abgrenzung bei der Pauschaloption für Solaranlagen mit höchstens 30 kWp Leistung durch pauschale gesetzliche Annahmen und Grenzen. Beide Optionen eröffnen die (anteilige) Förderfähigkeit erstmalig auch für Ladepunkte, die insoweit Stromspeichern gleichgestellt werden.

„Die beiden neuen Optionen zielen darauf, eine parallele marktliche Optimierung des Netzbezugs, der Netzeinspeisung und des Eigenverbrauchs zu ermöglichen, wobei sowohl die EEG-Förderung (per Direktvermarktung mit Marktprämie) als auch die Umlagesaldierung anteilig erhalten bleiben“, so die Bundesnetzagentur.

Workshop am 2. Oktober

Zur Vorstellung und Erläuterung der Festlegung wird voraussichtlich am 2. Oktober 2026 ein Workshop durchgeführt. Konkrete Informationen zum Workshop und den Anmeldemöglichkeiten sollen Anfang September 2026 auf der Website Bundesnetzagentur - Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) veröffentlicht werden.