Energy Sharing: Neue Regelung seit Juni in Kraft
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Seit dem 1. Juni ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich erlaubt. Privatpersonen, Kommunen, Vereine und kleine Unternehmen können lokal erzeugten Ökostrom jetzt über das öffentliche Netz gemeinsam teilen und nutzen. Der neue Paragraph 42c „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“ des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet Verteilnetzbetreiber dazu, Energy Sharing für berechtigte Akteure in ihrem Netzgebiet zu ermöglichen.
Wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz
Ein Bündnis aus acht Verbänden und Unternehmen, zu denen u.a. die ElektrizitätsWerke Schönau, der Ökostromanbieter naturstrom, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und der Solarenergieförderverein Deutschland gehören, sieht Energy Sharing als „wichtigen Schritt, die Energiewende gemeinschaftlich und demokratisch umzusetzen“. Die Bündnispartner sind davon überzeugt, dass die neuen Regelungen die Beteiligung privater Haushalte stärken und die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöhen werden.
Bündnis fordert mehr Wirtschaftlichkeit und weniger Bürokratie
Damit das volle Potenzial erschlossen werden kann, sind nach Ansicht des Bündnisses aber einige Anpassungen nötig. So seien die Hürden bei der direkten Belieferung der Teilnehmer mit Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen zu hoch, und die Nutzung bzw. Bereitstellung des lokal erzeugten Stroms innerhalb einer Gemeinschaft bislang nicht wirtschaftlich möglich und außerdem zu bürokratisch.
Das Bündnis fordert deshalb unter anderem, regulatorische Komplexitäten abzubauen, klare energiewirtschaftliche Verantwortlichkeiten zu schaffen und die besondere Rolle lokaler Energiegemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Zudem sollten netzentlastende Wirkungen des Energy Sharings auf die Netzgebühren angerechnet und regionale Energy-Sharing-Plattformen und transparente Abrechnungswege eingerichtet werden.
Weitere Infos: PM_Start_Energy Sharing.pdf

















