EPBD-Umsetzung in Deutschland: Die Frist läuft – doch das Gesetz kommt später

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06.05.2026 Hauptartikel
Sebastian Wittag Sebastian Wittag Journalist
EPBD-Umsetzung in Deutschland: Die Frist läuft – doch das Gesetz kommt später

Bis zum 29. Mai 2026 muss Deutschland den Großteil der novellierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht überführen. Anfang Mai 2026 ist eine vollständige deutsche Umsetzung jedoch noch nicht abgeschlossen; im Mittelpunkt steht derzeit vor allem das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bestehende Gebäudeenergiegesetz reformieren und zentrale EPBD-Vorgaben aufnehmen soll.

Nach aktuellem Stand ist daher nicht davon auszugehen, dass bis Ende Mai bereits ein vollständig neues deutsches Regelwerk in Kraft tritt. Deutschland arbeitet vielmehr noch mit dem bestehenden GEG und mehreren laufenden Reformbausteinen an der nationalen Umsetzung.

Eine europäische Richtlinie mit weitreichenden Folgen

Die Europäische Kommission und das deutsche GEG-Infoportal nennen den 29. Mai 2026 als maßgebliche Frist für die Umsetzung der novellierten EPBD in nationales Recht. Die Richtlinie ist seit dem 28. Mai 2024 in Kraft und soll den Weg zu einem emissionsfreien Gebäudebestand in Europa bis 2050 ebnen.

Bereits bis Ende 2025 mussten die Mitgliedstaaten Entwürfe ihrer nationalen Gebäuderenovierungspläne vorlegen; die finalen Pläne sollen bis Ende 2026 folgen. Die EPBD ist dabei deutlich breiter angelegt als die deutsche Heizungsdebatte: Sie betrifft unter anderem Sanierungspfade für den Bestand, Anforderungen an Nichtwohngebäude, Renovierungspässe, bessere Gebäudedaten, Vorgaben zur Solarenergie, Energieausweise, Ladeinfrastruktur und den künftigen Standard des Nullemissionsgebäudes.

Damit greift die Richtlinie tief in einen Sektor ein, der für die europäischen und deutschen Klimaziele zentral ist und seit Jahren nur langsam vorankommt.

Deutschland reformiert, aber noch nicht fertig

Für Deutschland kommt die Frist zu einem politisch schwierigen Zeitpunkt. Das Gebäudeenergiegesetz, das seit der Reform 2023 öffentlich vor allem als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundlegend umgebaut werden. Aus dem GEG soll ein Gebäudemodernisierungsgesetz werden, das technologieoffener, flexibler und politisch weniger aufgeladen ist.

Das Ziel ist nachvollziehbar: weg vom Symbolstreit um einzelne Heiztechnologien, hin zu einem breiteren Modernisierungsrahmen für den Gebäudesektor. Anfang Mai 2026 ist dieser Rahmen jedoch noch nicht final beschlossen.

Statt eines fertigen GMG hat die Bundesregierung zunächst eine Änderung am bestehenden GEG auf den Weg gebracht. Nach aktueller Berichterstattung soll die Ausweitung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen in größeren Kommunen vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben werden. Ein endgültiges Gebäudemodernisierungsgesetz wird weiter angestrebt, ein Inkrafttreten vor dem Sommer gilt aber derzeit nicht als realistisch.

Mieterschutz und Kostenfrage

Ein wichtiger Teil der jüngsten politischen Einigung betrifft den Mieterschutz. Laut aktueller Berichterstattung soll es bei neuen fossilen Heizungen künftig eine stärkere Kostenbeteiligung von Vermietern geben, damit die energetische Entscheidung nicht einseitig bei den Mietern landet. Politisch ist das der Versuch, mehr Technologieoffenheit für Eigentümer mit einem Schutz vor steigenden Nebenkosten zu verbinden.

Klimapolitisch bleibt jedoch offen, ob diese Konstruktion ausreicht, um die notwendige Modernisierung des Bestands in Gang zu setzen. Die EPBD verlangt mehr als eine neue Heizungslogik: Sie fordert einen umfassenden Modernisierungsrahmen mit Daten, Sanierungspfaden, Standards für ineffiziente Nichtwohngebäude, Renovierungspässen und verlässlichen Investitionssignalen.

Der Gebäudesektor bleibt problematisch

Der Handlungsdruck ist hoch. Nach vorläufigen Daten von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium emittierte Deutschland 2025 rund 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente; das entspricht einem Rückgang um 0,1 Prozent gegenüber 2024 und einer Reduktion um 48 Prozent seit 1990. Besonders problematisch ist, dass die Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude 2025 wieder gestiegen sind.

Auch die Deutsche Energie-Agentur sieht den Gebäudebestand als zentrale Baustelle der Energiewende. Im dena-Gebäudereport 2025 heißt es, dass 79 Prozent der knapp 20 Millionen Wohngebäude weiterhin mit Öl und Gas beheizt werden. Der Anteil erneuerbarer Wärmeerzeugung im Bestand lag 2022 erst bei 10 Prozent.

Im Neubau sieht es deutlich besser aus: 2023 wurden rund 65 Prozent der neuen Wohngebäude mit Wärmepumpen ausgestattet. Der Bestand bleibt aber fossil geprägt, weshalb die Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin unter Druck stehen.

Doch trotz der politischen Unsicherheit entwickelt sich der Markt weiter. Der Bundesverband Wärmepumpe meldete für 2025 rund 299.000 verkaufte Heizungswärmepumpen, ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit stellten Wärmepumpen erstmals knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Wärmeerzeuger.

Auch Agora Energiewende kommt in ihrer Jahresbilanz 2025 zu einem ähnlichen Befund: Wärmepumpen überholten beim Absatz erstmals Gaskessel, blieben im Wohnungsbestand aber weiterhin eine Minderheit. Das zeigt das Grundproblem der Wärmewende: Der Neumarkt verändert sich sichtbar, aber der Bestand dreht sich nur langsam.

Branche fordert Verlässlichkeit

Aus der Branche kommt deshalb weniger grundsätzlicher Widerstand gegen die EPBD als Kritik am deutschen Zickzackkurs. Die Stiftung KlimaWirtschaft begrüßte zwar die Bewegung in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, warnte aber vor zusätzlicher Zeitverzögerung und fehlender Planungssicherheit. Für Eigentümer, Investoren, Planer und das Handwerk zählt nicht nur der Inhalt der Regeln, sondern vor allem, dass sie rechtzeitig, verständlich und verlässlich kommen.

Auch die Bundesarchitektenkammer drängt auf kohärente Rahmenbedingungen. Die EPBD verschiebt den klimapolitischen Schwerpunkt klar in den Bestand und verschärft unter anderem Anforderungen an Nichtwohngebäude; damit Sanierungen tatsächlich ausgelöst werden, müssen Ordnungsrecht, Förderung und Planungspraxis zusammenpassen. Genau daran fehlt es bislang noch.

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Digitalisierung des Gebäudesektors. Die EPBD verlangt nicht nur neue Effizienzstandards, sondern auch bessere Gebäudedaten und neue Instrumente wie Renovierungspässe. Diese sollen gebäudespezifische Sanierungsfahrpläne liefern und Eigentümer über Schritte, Fristen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten informieren.

In der Praxis hängt viel davon ab, ob Daten verfügbar sind, ob Energieausweise verlässlich sind und ob digitale Systeme tatsächlich genutzt werden. Ohne belastbare Informationen über Gebäudezustand, Energieverbrauch und Sanierungspotenzial bleibt jede Strategie grob. Deshalb fordern Branchenvertreter wie Bitkom, dass im Modernisierungsrahmen auch Gebäudeautomation, Energiemonitoring und digitale Gebäudedaten sauber geregelt werden.

Die politische Herausforderung liegt nicht nur im Streit um Wärmepumpen, Gasheizungen oder Biobrennstoffe. Sie liegt darin, ein System zu schaffen, das Eigentümer, Mieter, Kommunen, Handwerk, Energieversorger, Planungsbüros und Bauwirtschaft in dieselbe Richtung bewegt.

Die EPBD liefert dafür den europäischen Rahmen. Deutschland muss daraus ein nationales Regelwerk machen, das im Alltag funktioniert: sozial abgefedert, investitionsfähig, verständlich und rechtssicher. Genau das ist bisher noch nicht abgeschlossen.

Aktualisierte Schlussformulierung

Ende Mai 2026 wird damit weniger ein Startschuss als ein Stresstest. Die EU-Frist markiert den Punkt, an dem Deutschland zeigen muss, ob es die europäische Gebäudepolitik in ein tragfähiges nationales System übersetzen kann.

Bislang ist die Umsetzung im Gang, aber nicht abgeschlossen. Das ist rechtlich heikel, wirtschaftlich unbefriedigend und klimapolitisch riskant. Entscheidend wird sein, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz mehr leistet als die politische Umbenennung des GEG: Es muss Sanierungen vereinfachen, Förderung verlässlich machen, Mieterschutz ernst nehmen, digitale Instrumente nutzbar machen und Investitionen auslösen.