Gebäudemodernisierungsgesetz: Kritik von allen Seiten

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18.06.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Gebäudemodernisierungsgesetz: Kritik von allen Seiten

Ob Normenkontrollrat oder Länder-Ausschüsse, ob Erneuerbaren-Verbände, Grüne oder Linke: Für den am 13. Mai veröffentlichten Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz hagelt es Kritik von allen Seiten. Die Biotreppen und Grüngasquoten schafften es sogar in Satiresendungen wie extra 3 und die heute show. Jetzt haben sich auch noch E.ON, WWF und die Deutsche Umwelthilfe gegen das Gesetz verbündet. Nach einer teils hitzigen Debatte im Bundestag am 11. Juni wurde der Gesetzentwurf am 12. Juni im Bundesrat diskutiert.

Biotreppe und Grüngasquote

Der aktuelle Gesetzentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sieht vor, dass Hauseigentümer auch in Zukunft fossile Gas- und Ölheizungen neu einbauen dürfen, sofern diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von Bioheizstoffen nutzen. Diese sogenannte Bio-Treppe sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent Bioheizstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

GModG soll GEG ersetzen

Tritt das Gesetz in Kraft, sind somit auch nach 2040 noch 40 Prozent fossile Brennstoffe möglich. Das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung enthaltene Verbot des Heizens mit fossilen Brennstoffen ab 2045 soll ebenso ersatzlos gestrichen werden wie die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Für die Lieferanten von Erdgas und Heizöl soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten, um Anreize für klimafreundliche Brennstoffe zu setzen. Zu diesen „grünen Gasen“ zählt der Gesetzentwurf allerdings auch u.a. sogenannten blauen und türkisen Wasserstoff als CO2-ärmere Übergangslösung, bei der Erdgas eingesetzt wird.

Nach eigenen Angaben will die Bundesregierung zwar den „Wandel zu klimafreundlichen Heizungssystemen unterstützen“, aber mit „mehr Entscheidungsfreiheit“. Tritt das Gesetz in Kraft, können Gebäudeeigentümer somit zwischen Wärmepumpen, Hybridmodellen und Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen frei wählen.

Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in Bestandsgebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter müssen ab 2028 die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises tragen. Vermieter müssen ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe übernehmen, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs.

Chronologie der Kritik

Die Kritik kommt von allen Seiten. Hier ein paar Beispiele:

  • Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. nennt den Referentenentwurf einen „Rückschritt für die Wärmewende“. Am 11. Mai veröffentlichte der unabhängige Unternehmensverband eine Stellungnahme, in der er u.a. forderte, das „Aus für fossil betriebene Heizungen gesetzlich abzusichern“. Dass die klare Vorgabe entfallen soll, fossile Heizkessel nur noch bis Ende 2044 zu betreiben, sei „der gravierendste Fehler“ des Entwurfs, sowohl aus Klimaschutzgründen als auch aus wirtschaftlicher Perspektive. „Unternehmen, Handwerk, Hersteller, Energieversorger, Planungsbüros und Gebäudedienstleister brauchen einen klaren Zielmarkt“, so der Verband. Außerdem forderte der Verband, „die Bio-Treppe nicht als fossile Dauerlösung auszugestalten“, da diese Regelung kein Ausstieg aus dem fossilen Heizen sei. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe solle erhalten oder wirkungsgleich ersetzt werden. Außerdem müssten Mieter vor Kostenfallen geschützt werden.
  • Der Normenkontrollrat veröffentlichte am 13. Mai eine Stellungnahme, in der er davor warnte, dass der Aufwand insbesondere für private Vermieter durch die Neuregelung bei den Nebenkostenabrechnungen erheblich steigen wird. Aus Sicht des unabhängigen Beratergremiums der Bundesregierung sind die Regelungen „nicht praxistauglich“ und „wirken dem Gesetzesziel, die Wärmeversorgung technologieoffen zu gestalten, entgegen, indem sie für Vermieter Investitionen in Gas- und Ölheizungen unwirtschaftlich machen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordern.“
  • Die Grünen nannten das Gesetz eine „fossile Heizkostenfalle“ und forderten am 19. Mai per Antrag, das Gesetz nicht zu beschließen (siehe 21/6006). Die Abgeordneten bemängeln, dass Deutschland sein Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, aufgeben würde, wenn fossile Brennstoffe in Heizungen auch nach 2045 erlaubt seien. Außerdem sollte die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen, um „Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen“.
  • Die Fraktion Die Linke verlangte in ihrem Antrag ( 21/6019 Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen) den Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebestand. Außerdem forderten die Abgeordneten einen „Heizkostendeckel“, um Mieter vor hohen Mietsteigerungen zu schützen, wenn Vermieter ineffektive Heizungsanlagen einbauen.
  • Ein Bündnis von E.ON, dem BUND, WWF, der Deutschen Umwelthilfe und weiteren Unternehmen und Verbänden warnte am 8. Juni in einem gemeinsamen Plädoyer davor, die Knappheit nachhaltiger Biomasse zu ignorieren und Netzengpässe zu verschärfen. Die Bündnispartner forderten, die Grüngasquote zu streichen und den Gebäudesektor lieber über Wärmepumpen, Wärmenetze und Effizienzmaßnahmen und fossilfreie hybride Quartierslösungen zu dekarbonisieren. „Diese Optionen sind verfügbar, skalierbar und systemisch integrierbar“, so das Statement der Bündnispartner. Mit inländischem Biomethan könne der Bedarf nicht gedeckt werden, so dass man teuer importieren müsse. Deshalb sollte knappes Biomethan besser für Anwendungen reserviert werden, die nicht oder nur sehr teuer elektrifiziert werden können.
     

Debatten im Bundestag und Bundesrat

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigte das Gesetz am 11. Juni im Bundestag: „Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologieoffenheit, Detailvorgaben durch Eigenverantwortung. Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und wie sie ihr Haus modernisieren wollen.“

Nach einer teils heftigen Bundestagsdebatte wurde der Gesetzentwurf am 12. Juni im Bundesrat diskutiert. Im Anschluss veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme, in der er einige Änderungen empfiehlt.

So schlägt die Länderkammer beispielsweise vor, die im Gesetz vorgesehene Länderöffnungsklausel so anzupassen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorschriften zu erlassen, die inhaltlich den Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes entsprechen. Das würde den Ländern entgegenkommen, die bereit vor 2045 klimaneutral sein wollen.

Außerdem setzt sich der Bundesrat u.a. für eine Änderung bei der Aufteilung der Kohlendioxidkosten ein, um Mieter in besonders schlecht gedämmten Gebäuden vor zu hohen Zahlungen zu schützen.

Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme der Länder äußern. Im Anschluss entscheidet der Bundestag. Beschließt er das Gesetz, kommt es erneut in den Bundesrat, wo die Länder dann entscheiden, ob sie es passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.