Zankapfel Netzanschluss: Interview mit dem Rechtsanwalt Jonathan Reuther

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22.10.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Zankapfel Netzanschluss: Interview mit dem Rechtsanwalt Jonathan Reuther

Die Hamburger Anwaltskanzlei Reuther hat ihren Schwerpunkt auf erneuerbare Energien gelegt. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben Jonathan Reuther und sein Team die Netzanschlusssituation bei rund 150 bis 200 Projekten rechtlich geprüft. Sustainable Media 365 hat den Anwalt nach seinen Erfahrungen mit schwierigen Verfahren und Tipps für Projektentwickler gefragt.

Der Netzausbau kommt nur schleppend voran. Es fehlt an Standards und Digitalisierung. Zehntausende Erneuerbare-Projekte warten auf einen Netzanschluss. Dabei werden die Anschlussverfahren immer komplizierter und der Bedarf an anwaltlicher Unterstützung steigt.

Herr Reuther, Sie beraten Projektentwickler, Betreiber und Investoren entlang des gesamten Projektzyklus - von der Grundstückssicherung über Genehmigungs- und Netzanschlussfragen bis hin zu Projekttransaktionen. Was sind die größten Probleme zwischen Projektentwicklern und Netzbetreibern?

Viele Netzbetreiber haben es versäumt, auf die vorhersehbare Welle erneuerbarer Einspeiser und das zunehmend von Batteriespeichern getragene Lastmanagement vorausschauend zu reagieren. Deshalb existiert heute ein großer und schwer zu bewältigender Stau in Sachen Netzausbau. Außerdem fehlt vielen Netzbetreibern die Erfahrung, große Batteriespeicherkapazitäten einzubinden. Teilweise fehlt es auch an Personal, Know-how und Kapazitäten bei den Zulieferern.

Wie könnte man diese Probleme in den Griff bekommen und Netzanschlüsse beschleunigen?

Aus meiner Sicht sollte die Politik hier – auch im Hinblick auf die guten Gewinne der Netzbetreiber in der Vergangenheit – straffe Vorgaben setzen und die Netzbetreiber nicht aus der Verantwortung entlassen, den Ausbau mit größtmöglicher Geschwindigkeit voranzutreiben.

Aus Sicht der Einspeiser ist ein klares Commitment zum schnellstmöglichen Ausbau der Netze, eine mutige und innovative Integration von Speicherkapazitäten und eine klare Kommunikation bezüglich möglicher Einschränkungen wichtig. Außerdem sollten Netzbetreiber besser erreichbar sein und sich kooperativ mit den Antragsstellern austauschen.

Aus Sicht der Netzbetreiber sollten Projektierer die Qualität ihrer Anträge und deren Vollständigkeit sicherstellen und Anschlusskapazitäten für Projekte ohne hinreichenden Realisierungsfortschritt frühzeitig wieder freigeben.

Ein wesentlicher Hebel liegt außerdem in der Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren. Und schließlich braucht es mehr personelle und technische Ressourcen bei den Netzbetreibern.

Was kann man als Projektentwickler tun, wenn man keine Netzanschlusszusage erhält? Wann machen rechtliche Schritte Sinn?

Bei einem Projekt in einem sehr frühen Entwicklungsstadium reicht eine rechtliche Kurzeinschätzung zunächst einmal aus. Dabei wird geklärt, welche Rechtsposition überhaupt besteht und welche wirtschaftliche Bedeutung der Netzanschluss für das Projekt hat.

Anders sieht es bei fortgeschrittenen Projekten aus, wenn eine Entwertung bereits geschaffener Vermögenswerte droht. Dann kann es sehr sinnvoll sein, die Rechtsposition gegenüber dem Netzbetreiber konsequent geltend zu machen. Das beginnt regelmäßig mit einer rechtlich fundierten außergerichtlichen Aufforderung.

Ein gerichtlicher Eilrechtsschutz kann in Betracht kommen, wenn beispielsweise eine Reservierung auszulaufen droht. Entscheidend ist letztlich immer die Relation zwischen den Erfolgsaussichten, dem gefährdeten Projektwert und den Eskalationskosten.

Welche Details lassen sich bei einem Netzanschlussvertrag verhandeln?

Bei klassischen Erneuerbare-Energien-Projekten gab es bisher in der Regel kaum Verhandlungsspielraum für Projektierer bezüglich der Netzanschlussverträge. Das ist bei Batteriespeichern heute anders und könnte sich künftig auch bei reinen Erzeugern verändern. Betroffen sind insbesondere der Umfang und die Entschädigung von Abregelungen.

Für den Betrieb von Batteriespeichern sind bei der Vertragsgestaltung zahlreiche Faktoren relevant, beispielsweise die Bestimmung der Zyklen, die Leistungsgradienten, die statischen oder dynamischen Leistungsbeschränkungen, die Grenzwerte für die Regelleistung, etc. Besonders wichtig ist außerdem die zeitliche Komponente: Wie lange gelten Einschränkungen? Wann muss der Netzbetreiber den erforderlichen Netzausbau abgeschlossen haben? Und was passiert, wenn sich dieser Termin verschiebt?

Ein Netzanschlussvertrag sollte deshalb nicht allein danach beurteilt werden, ob Anschlusskapazität zugesagt wird, sondern auch danach, welche wirtschaftlich nutzbare Anschlussqualität das Projekt tatsächlich erhält.

Wann sollte man sich auf einen flexiblen Netzanschlussvertrag (FCA) einlassen und wie sollte dieser ausgestaltet sein?

Ein FCA kann sinnvoll sein, wenn das Projekt ohne eine solche Einigung auf absehbare Zeit keine realistische Netzanschlussperspektive hat. Dann kann eine begrenzte Einschränkung wirtschaftlich attraktiver sein als jahrelanges Warten auf den vollständigen Netzausbau.

Entscheidend ist allerdings die konkrete Ausgestaltung. Aus Betreibersicht sollte insbesondere sichergestellt werden, dass

  1. die Beschränkungen nur so lange gelten, wie sie bis zum erforderlichen Netzausbau tatsächlich benötigt werden,
  2. der Netzbetreiber hinsichtlich des Umfangs und der Dauer der Beschränkungen möglichst klaren Vorgaben unterliegt und
  3. Eingriffe nur erfolgen, soweit sie aus Gründen der Netzsicherheit tatsächlich erforderlich sind.

Vor Abschluss eines FCAs sollte modelliert werden, welche Auswirkungen die vereinbarten Einschränkungen auf die Erlöse und die Finanzierung des Projekts haben. Ein früherer Netzanschluss ist nur dann ein Vorteil, wenn das Projekt unter den vereinbarten Betriebsbeschränkungen wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Welche Tipps geben Sie Projektentwicklern mit auf den Weg?

Mein wichtigster Rat lautet: Der Netzanschluss ist inzwischen einer der zentralen Werttreiber und zugleich eines der größten Risiken eines Energieprojekts.

Projektentwickler sollten deshalb frühzeitig

  1. vollständige und technisch belastbare Anschlussanträge stellen,
  2. sämtliche Fristen, Reservierungen und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sauber dokumentieren,
  3. angebotene Anschlussbedingungen nicht nur technisch, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich prüfen,
  4. flexible Anschlussmodelle nicht vorschnell ablehnen, ihre Auswirkungen aber belastbar modellieren und
  5. bei kritischen Verzögerungen oder einem drohenden Verlust der Anschlussposition frühzeitig reagieren.

Wer erst juristische Hilfe sucht, wenn die Reservierung am nächsten Tag ausläuft, hat wesentlich weniger Handlungsmöglichkeiten als jemand, der problematische Entwicklungen frühzeitig erkennt.

Was halten Sie von den aktuellen Entwürfen zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket? Welche Auswirkungen werden die neuen Gesetze auf Projektentwickler und auf Ihre Arbeit haben?

Die aktuellen Reformvorhaben zeigen aus meiner Sicht ein grundlegendes Dilemma: Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigen, gleichzeitig sollen Projekte aber zunehmend Netz- und Marktrisiken selbst tragen.

Für Projektentwickler führt das zunächst zu erheblicher Unsicherheit. Gerade bei kapitalintensiven Projekten sind stabile und früh kalkulierbare Rahmenbedingungen entscheidend für die Finanzierung und die Investitionsentscheidung. Wenn sich Förderbedingungen, Anschlussregeln und mögliche Abregelungsrisiken gleichzeitig verändern, wird die Projektkalkulation zwangsläufig schwieriger.

Für unsere Beratung bedeutet das, dass Netzanschlussfragen künftig noch früher in die Projektentwicklung und insbesondere in Transaktionen einbezogen werden müssen. Die Frage lautet nicht mehr nur: Gibt es einen Netzanschluss? Sondern zunehmend: Zu welchen Bedingungen, mit welchen Einschränkungen und mit welcher wirtschaftlichen Verlässlichkeit steht dieser Netzanschluss zur Verfügung?

Was wird sich mit der Einführung der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) und der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) aus Ihrer Sicht ändern?

MiSpeL ist für Batteriespeicher grundsätzlich von Vorteil, weil damit erweiterte Möglichkeiten für den Betrieb von Speichern einhergehen, namentlich der Hybridbetrieb. Dieser ermöglicht es, im Speicher einerseits Grünstrom zwischenzuspeichern und andererseits auch Graustrom zu handeln.

AgNes stellt dagegen für viele Projektierer ein Problem dar. Die Frage, in welchem Umfang Speicher künftig mit Netzentgelten belastet werden, hat unmittelbare Auswirkungen auf ihre Wirtschaftlichkeit. Das betrifft insbesondere auch die Finanzierbarkeit und Handelbarkeit von Projekten, weil deren Wirtschaftlichkeit sich momentan nur erschwert berechnen lässt.

Damit wirken MiSpeL und AgNes gewissermaßen in zwei unterschiedliche Richtungen: MiSpeL eröffnet neue Nutzungsmöglichkeiten für Speicher, während AgNes die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Nutzung neu definiert.