Ausschreibungen für Batteriespeicher: StromVKG mit Änderungen beschlossen

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20.07.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Ausschreibungen für Batteriespeicher: StromVKG mit Änderungen beschlossen

Der Bundestag hat am 9. Juli das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Einen Tag später stimmte der Bundesrat zu. Das Gesetz soll die Grundlage für die Ausschreibung neuer, steuerbarer Kapazitäten schaffen. Die von den Erneuerbaren- und Speicher-Verbänden heftig kritisierten Ausschreibungsbedingungen wurden zum Teil angepasst.

Die ersten Ausschreibungen über 10 Gigawatt Langzeitkapazität sind für September und Dezember 2026 geplant. Eine weitere Ausschreibung über zwei Gigawatt (ohne Langzeitkriterium) wird im Mai 2027 folgen. Weitere Ausschreibungsrunden sollen im Dezember 2027 und 2029 stattfinden. Sie sollen neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und Bestandsanlagen einschließen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) wird die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmengen so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.

Den Zuschlag erhalten Anlagen, die über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen, um auch längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und PV-Anlagen abzusichern. Durch eine regionale Steuerung will die Bundesregierung sicherstellen, dass neue Anlagen dort errichtet werden, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Wertschöpfung in Europa soll gestärkt werden, indem wesentliche Komponenten der Anlagen in der EU oder in einem Drittstaat gefertigt werden müssen, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet.

Heftige Kritik im Vorfeld

Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde sowohl vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) als auch vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert. Der BVES hatte am 24. Juni sogar eine EU-Beschwerde gegen das ursprüngliche StromVKG angekündigt. Der Verband bemängelte, dass Speicher zwar formal teilnahmeberechtigt für die vorgesehenen Ausschreibungen seien, faktisch aber von wesentlichen Teilen des Kapazitätsmarkts ausgeschlossen sind.

„Versorgungssicherheit ist zu wichtig, um als Deckmantel für eine einseitige Energiepolitik benutzt zu werden“, sagte BVES-Geschäftsführer Urban Windelen. „Entscheidend muss doch sein, welche Technologiekombination die Versorgung zuverlässig, kosteneffizient, systemdienlich und zukunftssicher erbringen kann."

Der BVES bemängelte an dem ursprünglichen Entwurf u.a. das vorgesehene Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen. „Wenn mehrere Speicher im Verbund dieselbe Sicherheitsleistung erbringen können wie eine einzelne Anlage, sollte das auch zugelassen werden. Versorgungssicherheit wird am Ergebnis gemessen, nicht an der Größe einzelner Anlagen“, betonte Urban Windelen.

Auch die Resilienzkriterien bewertete der Verband aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kritisch, denn diese Anforderungen müssten für alle Technologien gelten. „Wenn Resilienz das politische Ziel ist, dann muss sie technologieübergreifend bewertet werden. Es darf nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt bleiben und insbesondere Gaskraftwerke komplett vom Resilienzkriterium ausgenommen sind“, sagte Windelen.

Gaskraftwerke weiterhin bevorzugt

Die Bundesregierung hat in dem neuen Entwurf sowohl die Resilienzkriterien als auch die Regelungen für Anlagen-Pools angepasst, was die Verbände grundsätzlich begrüßen. Laut BDEW sei das Gesetz jetzt praxistauglicher und biete mehr Rechtssicherheit und Akteursvielfalt in den Ausschreibungen. Der BSW-Solar bewertet die Änderungen als „Schritt in die richtige Richtung“, sieht jedoch weiterhin eine Benachteiligung von Speichern bei den geplanten Kraftwerksausschreibungen.

„Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt. Die Ausschreibungssystematik ist weiterhin stark auf Gaskraftwerke zugeschnitten“, bedauert er. Der BSW-Solar fordert deshalb, in den weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Versorgungssicherheit konsequent technologieoffene Marktchancen für Speicher zu schaffen und weitere Marktbarrieren für Speicher abzubauen.

Auch nach Auffassung des BEE sind die Nachbesserungen für eine echte Technologieoffenheit nicht ausreichend. „Die Anpassungen senken zwar die Zugangshürden für Speicher geringfügig ab, eine Gleichbehandlung aller Technologien ist dennoch weiterhin nicht gegeben“, so der BEE.

Lob für Resilienzkriterien und Anlagen-Pools

Dass die Resilienzkriterien künftig nicht nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher, sondern auch für Gaskraftwerke gelten sollen, trifft sowohl beim BEE als auch beim BSW-Solar auf Zustimmung. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagt: „Mit der Ausweitung der Anforderungen an die Produktherkunft auch auf Gaskraftwerke wird zumindest in diesem Bereich des Entwurfs die Ungleichbehandlung von Speichern etwas reduziert. Dennoch sollte darüber nicht vergessen werden, dass Gas und Öl noch immer importiert werden müssen und damit Abhängigkeiten weiter zementieren.”

Nach Ansicht der Verbände sind die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund bestehender internationaler Lieferketten deutlich anspruchsvoller als für Gaskraftwerke, zumal die Liste kritischer Komponenten für Gaskraftwerke deutlich kürzer sei.

Großes Lob gibt es für die Neuregelung, dass die Anforderungen nur noch vom Anlagen-Pool insgesamt erfüllt werden müssen. „Dies war eine explizite Forderung des BEE, weil sie hybriden und aggregierten Flexibilitätskonzepten Vorschub leistet. Der Verband begrüßt diese Klarstellung daher ausdrücklich“, so der BEE.

Leistungsanforderungen verbessert

Gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf wurden außerdem die Leistungsanforderungen für Batteriespeicher verbessert. Künftig müssen Speicher nicht mehr wiederholt ihre volle Leistung über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen, sondern stattdessen wiederholt 80 Prozent ihrer installierten Leistung nach jeweils dreistündiger Pause erbringen.

Die neue Ausgestaltung des Gesetzes in den „netztechnischen Norden” und den „netztechnischen Süden” wird vom BEE ebenfalls begrüßt. Weil Kraftwerke in diesen Regionen unterschiedlich betrachtet werden, werde der systemdienliche Zubau gestärkt und Redispatchkosten könnten gesenkt werden. Allerdings warnt der Verband vor einer möglichen Wettbewerbsverzerrung bei zu starker Bevorzugung von Anlagen im netztechnischen Süden.

Genehmigung der Europäischen Kommission steht noch aus

Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG rechtzeitig vor dem ersten Ausschreibungstermin im September 2026 erteilen wird. Erst dann können die im StromVKG vorgesehenen Ausschreibungen umgesetzt und Zuschläge erteilt werden.