Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket
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Das Bundeskabinett hat am 29. Juli die Gesetzentwürfe zum EEG 2027 und zum Netzpaket verabschiedet. Die Erneuerbaren-Verbände bemängelten, dass ihre Vorschläge so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden. Bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am 30. Juli kritisierten sie insbesondere den Wegfall der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen und der Entschädigungszahlungen bei Abregelungen.
Die Bundesregierung will mit der am 29. Juli vom Kabinett verabschiedeten EEG-Novelle 2027 und dem Netzanschlusspaket die Energiepolitik „wieder konsequent auf Planbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausrichten“. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach von einem „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“. Erstmals seit Einführung der Förderung werde auch systematisch berücksichtigt, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das sei „ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem“.
„Rundum-Sorglos-Paket beenden“
Das EEG will Katherina Reiche „als Rund-um-Sorglospaket beenden“. Künftig sollen alle neuen Anlagen ihren Strom eigenverantwortlich vermarkten. Die Förderung für Neuanlagen mit weniger als 25 Kilowatt Leistung wird weitgehend eingestellt. Dieser Punkt wurde bereits im Vorfeld heftig kritisiert.
Um den Übergang für Betreiber kleiner Anlagen abzumildern, hat die Bundesregierung im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf jetzt einen schrittweisen Übergang in die Direktvermarktung eingeführt. Konkret bedeutet das, dass es für maximal drei Jahre eine Übergangszahlung geben wird, die unterhalb der bisherigen Einspeisevergütung liegt.
Grundsätzlich will das Bundeswirtschaftsministerium lieber PV-Freiflächenanlagen fördern, weil dieses Segment wegen der Skalierungseffekte wirtschaftlicher sei als Dach-PV. Weitere Kostensenkungen sollen durch sogenannte Contracts for Difference (CfDs) entstehen. Bei diesem Konzept werden Übergewinne in Phasen hoher Preise abgeschöpft.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, warnte bei der Pressekonferenz vor Umsatzeinbrüchen in Milliardenhöhe: „Von den aktuellen Einschnitten bei der Solarenergie betroffen wären Familien, die ihre Stromrechnung senken und unabhängiger werden wollen, mittelständische Betriebe, die ihre Energiekosten kalkulierbarer machen möchten, und Mieter, wenn Solar-Investitionen auf Mehrfamilienhäusern deutlich schwieriger werden.“
Die dreijährige Übergangszahlung bezeichnete er als „Mogelpackung“, da nicht nur die Dauer der garantierten Einspeisevergütung von 20 Jahren auf drei Jahre, sondern auch die Höhe von 7,5 Cent pro kilowattstunde auf 5,2 Cent pro kilowattstunde gesenkt werde. Hausdächer seien kein Börsenprodukt, so Körnig. „Wir haben diese Achterbahnfahrt satt.“ Erst müsse es Smart Meter und standardisierte Prozesse geben. „Die verpflichtende Direktvermarktung darf erst dann eingeführt werden, wenn sie auch technisch funktioniert.“ Sein Appell an die Bundesregierung lautet daher: „Korrigieren Sie diesen Beschluss für kleine Dachanlagen.“
Entschädigungszahlungen streichen
Neben dem EEG 2027 hat das Kabinett an 29. Juli den Gesetzentwurf zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ auf den Weg gebracht. Mit diesem Netzanschlusspaket will die Bundesregierung die Kosten des Netzausbaus senken und die Netze stabilisieren. Der Zubau soll künftig räumlich stärker gesteuert werden. Für diesen Zweck sollen Entschädigungszahlungen bei Abregelungen „in Regionen, die absehbar die Stromerzeugung aus Wind oder PV nicht aufnehmen können“ künftig entfallen (Redispatchvorbehalt). Dabei soll das finanzielle Risiko auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten begrenzt werden.
Ulla Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, forderte bei der Pressekonferenz, auch die Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen. Das Netzpaket sei ein „Lex Netzbetreiber“, was sie „maßlos“ ärgere. „Die Verantwortung für die Synchronisation liegt einseitig bei den Erzeugern.“
Änderungen erwartet
Heinen-Esser geht davon aus, dass sich an den Gesetzentwürfen im Parlament noch einiges ändern wird. Nichts gehe aus dem Parlament so raus wie es reinkomme, sagte sie bei der Pressekonferenz. Sie sei zuversichtlich, dass man im Parlament weiterreden werde. Mit den beschlossenen Gesetzen in ihrer jetzigen Form seien nicht nur die Ausbauziele nicht mehr zu erreichen. „Sie laufen auch den erklärten Zielen des Koalitionsvertrages zuwider“, so Heinen-Esser.
Rückenwind bekommt die BEE-Präsidentin u.a. von der Energiepolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Nina Scheer. Diese erklärte am 29. Juli, dass die Entwürfe „nach wie vor wesentlichen Aussagen des Koalitionsvertrages widersprechen und die erklärten gemeinsamen Ziele konterkarieren.“ Der gebietsbezogene Redispatchvorbehalt würde zu massiven Planungs- und Investitionsunsicherheiten führen. „Es hat nichts mit Kosteneffizienz zu tun, wenn der günstigsten Form der Energiegewinnung die Investitionsgrundlage entzogen wird und zugleich Anreize zur Speicherung und Sektorkopplung geschwächt statt gestärkt werden“, so Scheer.
„Angesichts massiv steigender fossiler Energiepreise, sich weltweit verschärfender Ressourcenengpässe sowie sich spürbar verschärfender Klimawandelanforderungen, wäre es unverantwortlich, energiewendeorientierte Wertschöpfung nun auszubremsen, statt sie — wie vereinbart, zu stärken. In diesem Sinne bedarf es grundlegender Änderungen an den vorliegenden Entwürfen“, erklärte Scheer.
Nach der Sommerpause werden die Gesetzentwürfe im Bundestag verhandelt. Für das EEG 2027 drängt die Zeit. Daher fordern sowohl BEE-Präsidentin Heinen-Esser als auch Dr. Nina Scheer eine „Entflechtung“ der Gesetzesvorhaben.


















