EEG-Novelle: Scharfe Kritik vom Bundesrat

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28.09.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
EEG-Novelle: Scharfe Kritik vom Bundesrat

Einen Tag nach der Bundestagsdebatte beriet die Länderkammer am 25. September über die EEG-Novelle. Während der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Stefan Rouenhoff den Gesetzentwurf verteidigte, hat Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt diesen scharf kritisiert. Im Anschluss an die Plenarsitzung veröffentlichte die Länderkammer eine 120 Seiten starke Beschlussdrucksache, die viel Kritik und zahlreiche Änderungsvorschläge enthält.

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt kritisierte bei der Bundesratssitzung am 25. September den unzureichenden Beteiligungsprozess. Die Bundesregierung habe den Entwurf für das erste Quartal angekündigt, ihn dann aber erst im Juli veröffentlicht und den Ländern und Verbänden nur drei Tage Zeit für Stellungnahmen gegeben. Weil diese nicht eingearbeitet wurden, gäbe es jetzt eine „ellenlange Stellungnahme, in der wir all die Punkte noch einmal adressieren“.

Gleich auf der ersten Seite der 120 Seiten starken Beschlussdrucksache bemängelt der Bundesrat, „dass die Auswirkungen zentraler Inhalte des Gesetzentwurfs nicht seriös bewertet werden können“. Das liege neben der kurzen Frist auch daran, dass keine Datengrundlagen oder Folgenabschätzungen veröffentlicht wurden. Der Bundesrat hält dieses Vorgehen für „fahrlässig“ und „der Bedeutung des Entwurfs nicht angemessen.“ Er fordert daher, komplexe Aspekte, die weder europarechtlich notwendig noch zeitkritisch sind, erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und angemessenen Beteiligung aller Stakeholder umzusetzen. Das gelte u.a. für Anpassungen bei der Vergütung kleiner PV-Anlagen und deren Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen und Mieterstrommodelle.

Mehr Geld für kleine PV-Anlagen

PV-Aufdachanlagen seien eine zentrale Säule der Energiewende und für die Akzeptanz und das Erreichen der Ausbauziele zwingend notwendig. Ihr Ausbau sollte daher auf jeden Fall weiterhin angereizt werden. Der Bundesrat fordert daher zum Beispiel, „die Übergangszahlungen für kleine PV-Anlagen zu verlängern und finanziell anzuheben, bis die technischen und marktlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Direktvermarktung geschaffen sind.“ Dazu zählen u.a. verfügbare Smart Meter, Direktvermarkter für kleine Strommengen und eine reibungslose digitale Marktkommunikation.

Eine Marktprämie sollte nach Ansicht des Bundesrats auch für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt möglich sein, weil kleine PV-Anlagen nach dem Auslaufen der Übergangszahlung sonst weder eine Einspeisevergütung noch eine Marktprämie erhalten würden. Boni sollte es nach Ansicht des Bundesrats nicht nur für hochaufgeständerte Agri-PV und Moor-PV, sondern auch für Floating-PV und Parkplatz-PV geben. Dabei sollte die Bundesregierung die Zusatzförderung auf 1,5 Cent je Kilowattstunde erhöhen.

Energy Sharing weiterentwickeln

Die Regelungen für das Energy Sharing sollten weiterentwickelt und so gestaltet werden, „dass entsprechende Modelle für Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen, Stadtwerke, landwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere regionale Akteure einfacher nutzbar werden“. Das sei beispielsweise möglich, indem man die Anforderungen an die Vertragsgestaltung, die Marktkommunikation, die Bilanzierung und die Lieferantenpflichten begrenzt und standardisierte und digitale Verfahren ermöglicht.

Netzbetreiber in die Pflicht nehmen

Zudem will der Bundesrat Netzbetreiber zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen verpflichten, wenn sie Netzanschlüsse wegen unzureichender Netzkapazität nicht oder nicht in der beantragten Leistungshöhe anbieten können.

Um zusätzliche Flexibilitätspotenziale stärker zu erschließen, sollte die Bundesregierung prüfen, wie Speicher, Elektrolyseure, Ladeinfrastruktur, Power-to-Heat-Anlagen, industrielle flexible Lasten sowie weitere zuschaltbare Verbraucher noch besser einbezogen und regionale Netz- und Systementlastungen stärker berücksichtigt werden können.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Transformation des Energiesystems ganzheitlich zu betrachten und energiepolitische Initiativen wie das Netzpaket, die EEG-Novelle und den AgNes-Prozess strategisch auszurichten und ihre Wechselwirkungen zu beachten.

Wirkleistungsbegrenzung streichen

Die Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung für PV-Aufdachanlagen bis 100 Kilowatt auf 50 Prozent der installierten Leistung lehnt der Bundesrat ab. „Diese Regelung geht über das für die Netzintegration erforderliche Maß hinaus und ist daher entbehrlich“, so die Beschlussdrucksache. Der Bundesrat will diesen Punkt streichen.

Die Wirkleistungsbegrenzung hatten im Vorfeld bereits zahlreiche Unternehmensvertreter – auch von Autokonzernen – Energieunternehmen und Verbände wie der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert. Laut bdsh konterkariere die starre Abregelung die Ideen von intelligenter Steuerung und Marktintegration und bremse das bidirektionale Laden. Das „gesamte Konzept der marktbasierten Netzdienlichkeit“ werde beschnitten.

Der Vorstandsvorsitzende des bdsh Peter Knuth kommentierte am 1. September: „PV-Anlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern. Sie sollten deshalb genau dann einspeisen können, wenn der Strom knapp und entsprechend wertvoll ist. Eine pauschale 50-Prozent-Kappung würde diese Flexibilität jedoch ausbremsen. Aus unserer Sicht brauchen wir intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen.“

Die Debatten gehen weiter. Am 5. Oktober findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz statt.