Nachbesserungen gefordert: Öffentliche Anhörung zum EEG im Ausschuss für Wirtschaft und Energie

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06.10.2026
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Nachbesserungen gefordert: Öffentliche Anhörung zum EEG im Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Am 5. Oktober befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer zweistündigen Anhörung mit dem EEG 2027. Dabei kamen zahlreiche Experten mit unterschiedlichen Standpunkten zu Wort. Sie alle fordern erhebliche Nachbesserungen.

Nach der ersten Lesung im Bundestag am 24. September hat der Bundesrat den „Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ einen Tag später scharf kritisiert. Die Bundesregierung lehnte wiederum sämtliche Änderungsvorschläge der Länder ab. Am 5. Oktober lud der Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu einer öffentlichen Anhörung ein, bei der die zehn geladenen Sachverständigen zahlreiche Nachbesserungen forderten.

Wertschöpfung vor Ort fördern

Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund forderte beispielsweise die Integration einer industrie- und beschäftigungspolitischen Komponente. Nach seiner Ansicht sollte der Förderrahmen eine verbindliche Local-Content-Komponente enthalten, um gezielt Beschäftigung und Wertschöpfung am heimischen Standort zu fördern.

Versiegelte Flächen bevorzugen

Eva Bode vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Till Jenssen vom Deutschen Städtetag und Martin Klausch vom Deutschen Landkreistag bedauerten in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf den Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt schwäche und in einem Spannungsverhältnis zu den gesetzlich verankerten Klimaschutzzielen von Bund, Ländern und Kommunen stehe.

Jenssen verwies auf die steigenden Kosten für importierte Energie und forderte „einen Rahmen, der sicherstellt, dass die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren nicht nachlässt.“ Klausch verlangte bei der Anhörung, PV-Anlagen zunächst auf versiegelten Flächen zu installieren, um Konflikte vor Ort zu vermeiden. Die Energiewende werde „nur zu einem Erfolg, wenn sie zur Wertschöpfung vor Ort beiträgt und Belastungen kompensiert werden“, sagte er.

Bürgerenergiegesellschaften unterstützen

Björn Spiegel von der ARGE Netz, die Betreiber regionaler Bürgerenergiegesellschaften in Schleswig-Holstein vertritt, verlangte „Verlässlichkeit und planbare Perspektiven“. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, Bürgerenergiegesellschaften in das wettbewerbliche Ausschreibungssegment zu überführen.

„Die Bürgerenergie steht für sich als Inbegriff für regionale Wertschöpfung, Akteursvielfalt und Akzeptanz“, sagte Spiegel. Bürgerenergieprojekte böten erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile, da sie es Bürgern ermöglichten, die Energiewende aktiv mitzugestalten und finanziell von ihr zu profitieren.

Kleine PV-Anlagen weiter fördern

Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft betonte bei der Anhörung, dass die Solartechnik „trotz beachtlicher Erfolge auch weiterhin auf verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen angewiesen ist, um die gesetzlich verankerten Ausbauziele erreichen zu können“. Die im Gesetzentwurf des EEG vorgesehenen Einschnitte und Auflagen würden insbesondere PV-Anlagen von 2 bis 100 Kilowatt Leistung die Investitionsgrundlage entziehen.

Das geplante Ende der Einspeisevergütung, die Pflicht zur Direktvermarktung auch für PV-Kleinanlagen sowie der Redispatchvorbehalt besäßen das Schadenspotenzial, „die PV-Nachfrage insgesamt zu halbieren und damit das Erreichen der gesetzlich verankerten EE-Ausbau- und Klimaschutzziele ernsthaft zu gefährden“, sagte er.

Marktwertkorridor einführen

Ursula Heinen-Esser vom Bundesverband Erneuerbare Energien verlangte von der Bundesregierung das Bekenntnis, dass die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV-Anlagen und kleine Wasserkraft erhalten bleibt. „Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt ist erst dann sinnvoll, wenn technische und prozessuale Voraussetzungen massengeschäftstauglich sind“, sagte Heinen-Esser.

Heinen-Esser forderte außerdem einen ausreichend bemessenen Marktwertkorridor, dessen Sicherheitszuschlag bei Wind und Solar dynamisch um sechs Prozent des technologiespezifischen Marktwerts ansteige. Ferner sollte die Bundesregierung ein regulatorisches Verfahren zur Abschöpfung von Übergewinnen auf Grundlage real erzielter Erlöse einführen.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1217432-1217432