Netzpaket: Experten fordern klare Regeln und kritisieren Redispatch-Vorbehalt

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08.10.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Netzpaket: Experten fordern klare Regeln und kritisieren Redispatch-Vorbehalt

Gestern lud der Ausschuss für Wirtschaft und Energie acht Sachverständige – darunter Netzbetreiber, Erneuerbaren-, kommunale und Industrieverbände – zu einer öffentlichen Anhörung zum Netzpaket ein. Die Experten forderten u.a. klare Regeln für die Priorisierung der Netzanschlüsse, mehr Möglichkeiten für flexible Netzanschlussverträge (FCAs) und das Streichen des Redispatch-Vorbehalts.

Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ am 2. Oktober scharf kritisiert, weil er keine echten Maßnahmen für eine Beschleunigung des Netzausbaus enthalte, sondern den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremse. Die Länderkammer bemängelte sowohl die Vorgaben beim Stromnetzausbau als auch die geplanten Priorisierungsregeln und den Redispatch-Vorbehalt, der Entschädigungen für die Betreiber bei netzbedingten Abregelungen streicht. In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung sämtliche Vorschläge ab.

Klarer priorisieren

Gestern befragte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie zwei Stunden lang acht Sachverständige zu dem Netzpaket. Dr. Andreas Bublitz von der TransnetBW forderte bei der Anhörung, dass die Priorisierung nicht durch die Netzbetreiber, sondern durch die Politik erfolgen müsse. „Wir begrüßen das Netzanschlusspaket, sehen aber Nachbesserungsbedarf bei der Priorisierung, bei der Mehrfachnutzung von Schaltflächen und bei flexiblen Netzanschlussverträgen“, sagte er.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW, 50 Hertz, Amprion und TenneT „klare politische Entscheidungen darüber, welche Anschlusskapazitäten für welche Nutzergruppen freigehalten werden sollen und wie Projekte mit herausragender wirtschafts- und industriepolitischer Bedeutung rechtssicher priorisiert werden“. Die Bundesregierung sollte nach Ansicht der Übertragungsnetzbetreiber technologiespezifische Anschlusskontingente festlegen, flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) stärken und die regulatorischen Rahmenbedingungen für Co-Location-Modelle und die Mehrfachnutzung von Netzanschlüssen und Schaltfeldern vereinfachen.

Auf Muster-FCAs verweisen

Dr. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), schlug bei der Anhörung vor, in dem Gesetzentwurf auf Muster-FCAs zu verweisen, die von der Bundesnetzagentur festgelegt werden könnten. Wichtig sei allerdings, dass diese FCAs individuell ausgestaltet werden könnten. Sie seien auch kein Ersatz für den Redispatch, der vom VKU begrüßt wird, sofern „die technologiespezifische Ermittlung der Redispatch-Raten als verbindliche Muss-Regelung ins Gesetz aufgenommen wird.“

Die Limitierung von Umspannwerken müsse technologiescharf ausgewiesen werden. In Nürnberg gäbe es beispielsweise eine „drastische Überspeisung mit Photovoltaik und extreme Probleme bei der Übergabe ins Übertragungsnetz.“ Wenn dort jetzt noch nachgebaut werde, würde man PV-Anlagen automatisch abregeln müssen. Für zusätzliche Windenergieanlagen sei laut Lobo jedoch noch ausreichend Platz.

Local first

Die Priorisierung sollte nach Ansicht des VKU-Vertreters stärker präzisiert werden. Dabei sollte „local first“ gelten: Krankenhäuser, neue Wohnungen, Wärmepumpen, etc. sollten Vorrang haben vor Anlagen und Ansiedlungen, die auch an anderen Standorten errichtet werden könnten, wie zum Beispiel Rechenzentren.

Insgesamt lobte Lobo den Entwurf, weil er den zentralen Engpass der Energiewende adressiere. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren – vor allem bei der Genehmigung – sei man gut vorangekommen. Um Netzengpässe auflösen zu können, müssten aber auch die Verteilnetze ausgebaut werden.

Industry first

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, vertrat erwartungsgemäß eine andere Meinung und forderte „industry first“. Die Regeln für die Priorisierung von Netzanschlussvergaben müssten sich seiner Meinung nach an der Bedeutung für die industrielle Wertschöpfung und die Transformation orientieren. „Standortgebundenheit allein oder allgemein reicht als Kriterium nicht aus“, sagte er bei der Anhörung.

Kommunen einbeziehen

Johanna Friebel vom Deutschen Landkreistag forderte mehr Transparenz und Digitalisierung. Die kommunale und die regionale Planung müssten mit dem Netzausbau Hand in Hand gehen. Sie wies darauf hin, dass bereits erhebliche Planungsleistungen erbracht wurden, die nicht ins Leere laufen dürften. Raumordnung und Bauleitpläne sollten bei der Priorisierung verpflichtend berücksichtigt werden. Außerdem forderte sie, betroffene Kommunen einzubeziehen, wenn Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden sollen.

Redispatch-Vorbehalt streichen

Den Redispatch-Vorbehalt sieht Friebel kritisch: „Wo Flächen planerisch ausgewiesen sind und Anlagen genehmigt wurden, braucht es auch einen verlässlichen Investitionsrahmen.“ Rückendeckung bekam sie in diesem Punkt von Dr. Christine Falken-Großer, Bärbel Heidebroek, Professor Dr. Thorsten Müller und Bernhard Strohmayer: Sie alle forderten, den Redispatch-Vorbehalt zu streichen.

Nach Auffassung von Falken-Großer stellt der Redispatch-Vorbehalt eine Umkehrung des Verursacherprinzips dar, verstoße gegen EU-Recht, greife unzulässig in die kommunale Flächenplanung ein und erschüttere die Finanzierungsbedingungen der erneuerbaren Energien an ihren Grundlagen. „Dieser Mechanismus löst kein einziges netztechnisches Problem, sondern wälzt die volkswirtschaftlichen Kosten und das Betriebsrisiko verzögerter Ausbaumaßnahmen einseitig auf die Erzeuger ab“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Erneuerbare Energien bei der Anhörung. Die Folgen und Wirkungen seien nicht bezifferbar. „Unberechenbare Erlösausfälle von bis zu 20 Prozent des Jahresertrags entziehen Investoren und Banken jegliche Kalkulationsgrundlage“, sagte sie.

Netze digitalisieren

Falken-Großer forderte, den Netzausbau stattdessen „zügig und systematisch“ umzusetzen und die Netze zu digitalisieren. Nur die Hälfte der Netzbetreiber erstelle Prognosen über die Netzauslastung. Ein Drittel erfasse überhaupt keine Echtzeitdaten. „Da gibt es viel Potenzial“, sagte sie.

Die Einspeisung steuern

Bärbel Heidebroek schlug vor, statt der Erzeugung die Einspeisung zu steuern, um die Netze zu entlasten. Außerdem sollten die Hindernisse für die Direktbelieferung und die Verwendung in Speichern, Elektrolyseuren sowie Power-to-Heat nach Ansicht der Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie beseitigt und die gemeinsame Nutzung von Anschlüssen durch Erzeuger, Speicher und Verbraucher rechtssicher ermöglicht werden.

Rechtsunsicherheiten vermeiden

Thorsten Müller warnte bei der Anhörung vor den Rechtsunsicherheiten. Das Europarecht regele den Redispatch und dieser müsse entschädigt werden, so der wissenschaftliche Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie erlaube Beschränkungen des Netzzugangs nur bei konkreten Kapazitätsengpässen. Der Redispatch-Vorbehalt sei daher mit erheblichen Risiken verbunden.

Fehlanreize verhindern

Bernhard Strohmayer befürchtet, dass Netzbetreiber Anlagen mit Redispatch-Vorbehalt bevorzugt abregeln könnten, weil das für sie wirtschaftlicher sei. Nach Ansicht des Leiters Erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft führt der Redispatch-Vorbehalt zu Fehlanreizen und erhöhe die Erlöse der Netzbetreiber. Die Systemkosten würden dadurch nicht sinken, sondern sich durch höhere Risikoprämien in die Projekte verlagern. „Der Redispatch-Vorbehalt wird nicht besser, wenn man an den Stellschrauben dreht. Ein Verzicht auf den Redispatch-Vorbehalt ist die beste Wahl“, sagte Strohmayer.