Freiwillige Qualitätssicherung für Heizungsbauer

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16.10.2026 News
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Freiwillige Qualitätssicherung für Heizungsbauer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in der Energieeffizienz-Expertenliste eine neue Kategorie eingeführt. Bei den „Fachkräften Heizung“ handelt es sich um besonders qualifizierte Fachakteure, die bestimmte Grund- und Zusatzqualifikationen nachweisen können.

Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) mehr als 200.000 Heizungsprojekte als Einzelmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Während grundsätzlich alle Förderangebote von qualifizierten Experten der Energieeffizienz-Expertenliste begleitet werden, gibt es bei der Einzelmaßnahme Heizung eine Ausnahme: Hier kann die Förderbegleitung durch Fachunternehmen erfolgen, wenn diese bestimmte, als förderfähig definierte Produkte einsetzen.

Mit der neu geschaffenen Kategorie der „Fachkräfte Heizung“ in der Expertenliste führt das Bundeswirtschaftsministerium jetzt einen zusätzlichen freiwilligen Standard zur Qualitätssicherung ein. Die Listung startete im Oktober unter www.energie-effizienz-experten.de. Verbraucher können hier künftig über eine Suchfunktion nachweislich qualifizierte Fachkräfte in ihrer Nähe finden.

Fortbildungen nachweisen

Zur Listung zugelassen sind alle Fachunternehmer, die berechtigt sind, eine Heizung einzubauen oder zu optimieren. Dazu zählen u. a. Ofen-, Kälteanlagen- und Luftheizungsbauer sowie Installateure und Elektrotechniker. Voraussetzung für eine Listung sind außerdem Fortbildungen zu Themen wie „Gewerkeübergreifende Schnittstellen“, „Anforderungen in der BEG“, „Grundlagen der Sanierungsberatung“ und eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Insgesamt müssen die Fachkräfte für die Eintragung 58 Unterrichtseinheiten nachweisen.

Die Listung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren und kann durch kontinuierliche Fortbildungen und Praxisnachweise jeweils um drei weitere Jahre verlängert werden. Alle relevanten Voraussetzungen dazu werden ab Mitte Oktober in einem Regelheft auf der Website der Expertenliste veröffentlicht.

Mehr Transparenz und Orientierung

„Die freiwillige Listung qualifizierter Fachkräfte Heizung erhöht die Qualität geförderter Heizungsmaßnahmen am Markt und schafft außerdem mehr Orientierung und Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese können darauf vertrauen, dass Einbau und Technik ganzheitlich betrachtet werden, d. h. im Zusammenspiel von Gebäudehülle, Heizungsanlage und ggf. weiterer z. B. smarter Anlagentechnik“, erklärt Katharina Bensmann, die bei der dena den Bereich Qualitätssicherung Fachkräfte und Bundesförderung leitet.