Elf Verbände lehnen Prosumer-Aufschlag ab

Zurück
02.11.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Elf Verbände lehnen Prosumer-Aufschlag ab

Der AgNes-Festlegungsentwurf sieht vor, dass sich auch Haushalte, die einen Teil ihres Stroms mit einer eigenen Solaranlage erzeugen und selbst verbrauchen, künftig an der Netzfinanzierung beteiligen müssen. Ein breites Bündnis aus elf Bundesverbänden lehnt diesen Prosumer-Aufschlag ab.

Die Verbände kritisieren in ihrem gemeinsamen Appell, dass der Prosumer-Aufschlag auch für Bestandsanlagen gelten soll, nicht nach der Leistung der Solaranlage differenziere und netzdienliche Betriebsweisen mit Energiespeichern nicht berücksichtigt werden. Durch den gesteigerten Strombezug aus dem Netz würden Prosumer bereits heute einen erhöhten Beitrag zur Deckung der Netzkosten leisten.

„Die nun geplante zusätzliche Belastung durch einen Prosumer-Aufschlag ist daher weder sachgerecht noch in der Höhe von bis zu 165 Euro pro Jahr angemessen. Der Prosumer-Aufschlag besitzt das Potenzial, den Solarausbau deutlich auszubremsen“, so die Verbände in ihrem Appell.

Netzkosten fair verteilen

„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden. Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Unterzeichnet wurde der Appell von dem Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke, dem Bundesverband Energiespeicher Systeme, dem Bundesverband Erneuerbare Energie, dem Bundesverband Solarwirtschaft, dem Bündnis Bürgerenergie, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke.

Erhebliche Rechtsmängel

Erhebliche Zweifel an dem Prosumer-Aufschlag äußert auch Professor Dr. Dörte Fouquet in einem vom BSW-Solar beauftragten Gutachten. Die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufschlag „erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Rechtsmängel aufweist“ und europarechtliche Grundsätze verletze. Außerdem überschreite die Bundesnetzagentur ihren Ermessungsspielraum „durch einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz bei Bestandsanlagen“.