Meilenstein für E-Autos

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01.10.2026 News
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Meilenstein für E-Autos

Die Bundesnetzagentur hat heute die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Nach Kritik aus der E-Autobranche hat die Behörde die Regelungen nochmals angepasst.

Bisher erhielten nur die Stromspeicher eine EEG-Förderung, die ihren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien beziehen (Grünstromspeicher). Graustromspeicher (die auch Strom aus dem Netz beziehen) und bidirektionale Ladepunkte waren von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Diese strikte Trennung fällt jetzt weg: Künftig erhält auch in Graustromspeichern und E-Autos zwischengespeicherter erneuerbarer Strom die EEG-Vergütung. Außerdem werden die ins Netz rückgespeisten Mengen von zwischengespeichertem Netzstrom saldiert und die Umlagen und Netzentgelte für den Netzbezug gesenkt.

„Die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten hilft der Elektromobilität und dem Stromsystem. Wir haben die Regelungen nochmals angepasst, um für Ladepunkte die Vereinfachungen und Pauschalisierungen noch besser zu erschließen. Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden", erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Strompreise senken, Erlöse steigern

Dank MiSpeL kann man Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte nun für eine Flexibilisierung auf der Nachfrage- und der Angebotsseite nutzen. „Prosumer, Gewerbe und Industrie, die flexibel reagieren können, profitieren von niedrigeren Stromkosten, wenn sie Strom in Zeiten mit niedrigen Marktpreisen (und hoher erneuerbarer Stromerzeugung) verbrauchen. Durch eine Verlagerung ihrer Einspeisung (aus der Erneuerbare-Energien-Anlage und dem Speicher) in die Zeiten mit hohen Marktpreisen profitieren sie von höheren Erlösen“, so die Bundesnetzagentur.

Übergangsfrist bis Ende September 2027

Die Festlegung enthält eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Bis dahin benötigen Betreiber das Einverständnis der Netz- und Messstellenbetreiber, um MiSpeL umzusetzen. Für die Pauschaloption fehlt noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Am 2. Oktober veranstaltet die Bundesnetzagentur einen Workshop zur MiSpeL-Festlegung, bei dem sie Netz- und Messstellenbetreibern, Verbänden und den Fachleuten betroffener Unternehmen die zentralen Inhalte vorstellt.