Letzte Konsultationsrunde gestartet: Bundesnetzagentur veröffentlicht finalen Festlegungsentwurf zur AgNes-Netzentgeltreform
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Die Bundesnetzagentur hat am 6. August den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht und Betroffene und Interessierte um Stellungnahmen gebeten. Noch in diesem Jahr soll die Festlegung beschlossen werden. BEE, BDEW und BVES loben den Entwurf grundsätzlich, sehen aber noch Anpassungsbedarf.
Die Bundesnetzagentur konsultiert noch bis zum 18. September den finalen AgNes-Festlegungsentwurf, der Anreize für ein netzorientiertes Verhalten schaffen und die Kostenverteilung neu regeln soll. Der endgültige Erlass ist für Ende des Jahres geplant. Im Anschluss haben die Strommarktakteure zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der künftigen Entgeltsystematik. Ab 2029 wird AgNes dann die Vorgaben der seit 2005 geltenden Stromnetzentgeltverordnung ersetzen, die am 31. Dezember 2028 außer Kraft treten wird.
Mehr Flexibilität und Systemeffizienz
Nach Angaben der Bundesnetzagentur geht es bei den Netzentgelten um ein Kostenvolumen von ca. 37 Milliarden Euro im Jahr, die ca. 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts ausmachen. Mit dem neuen Entwurf will die Agentur für mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt sorgen und Redispatch- und Netzausbaukosten einsparen. „Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom“, freut sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigende Kosten auf mehr Schultern zu verteilen, dabei Kosten da zu veranschlagen, wo sie entstehen.“
Auf rund 200 Seiten regelt das Dokument die „Methoden zur Bestimmung der von Netznutzern zu entrichtenden Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilnetzen“. Dazu zählen umfangreiche Kapitel zur Ermittlung der Finanzierungsentgelte für den Verbrauch, für Erzeugungsanlagen, Elektrolyseure und Stromspeichersysteme.
Der Entwurf verpflichtet Netzbetreiber u.a. dazu, dynamische Netzentgelte gegenüber Betreibern von Stromspeicheranlagen spätestens 2033, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2030 abzurechnen. Für die Einführung dynamischer Netzentgelte bei den Betreibern von Erzeugungsanlagen haben die Netzbetreiber dagegen bis zum 1. Januar 2035 Zeit.
Für Projekte, die bis zum 1. Januar 2027 eine finale Investitionsentscheidung (FID) getroffen haben und bis zum Stichtag am 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, gibt es einen Vertrauensschutz: Sie bleiben 20 Jahre lang von den neuen Entgelten befreit.
BEE und BVES fordern Änderungen für Prosumer und beim Vertrauensschutz
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt ausdrücklich, dass Netzentgelte nach der vereinbarten Einspeisekapazität entrichtet werden sollen. „Damit werden Überbauung und Co-Location an Netzverknüpfungspunkten attraktiver. So kann die Regelung eine sinnvolle Steuerungswirkung entfalten und zur Entlastung der Netze beitragen”, erklärt Ursula Heinen-Esser. Die verschobene Einführung dynamischer Netzentgelte kritisiert die BEE-Präsidentin dagegen: „Für die Energiewende kommt dieses Instrument jetzt deutlich zu spät.“ Nach ihrer Auffassung sollten dynamische Entgelte bereits ab 2029 dort eingesetzt werden, wo die notwendige Mess- und Steuerungstechnik vorhanden ist. „Der Prozess zäumt das Pferd vom Schwanz auf. Erst wird die Finanzierungsseite festgelegt, die dringend notwendigen Anreize für ein systemdienliches Verhalten werden aber weiter nach hinten verschoben. Das ist nicht sinnvoll”, bedauert Heinen-Esser, die auch den Prosumer-Aufschlag kritisiert: „Eigenversorgung pauschal zu belasten, ist ein klarer Fehlanreiz. Wer das Netz tatsächlich entlastet, darf dafür nicht mit einem Aufschlag bestraft werden.”
Den Vertrauensschutz für Speicherprojekte, Erzeuger und Elektrolyseure begrüßt der BEE grundsätzlich. Kritisch sei jedoch, dass die Anforderungen an die finale Investitionsentscheidung sehr hoch seien. Hier sieht auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) Nachbesserungsbedarf: „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf“, so BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. Prosumer würden durch Eigenversorgung, Speicher und netzdienliches Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems leisten. Man dürfe diese Entwicklung nicht durch zusätzliche Belastungen ausbremsen, warnt der BVES.
In punkto Vertrauensschutz schaffe die Bundesnetzagentur mit einem verbindlichen Stichtag grundsätzlich zwar mehr Klarheit. Die Voraussetzungen für den Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung – insbesondere verbindliche Komponentenbestellungen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens – gingen jedoch über die bisherigen Regelungen hinaus und würden daher die Umsetzung vieler Projekte erschweren. Windelen sagt: „Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien.“
BDEW warnt vor Komplexität
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt dagegen: „Volldynamische Netzentgelte mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kundenprozessen. Auch in der Projektfinanzierung für Stromerzeugungsanlagen, sowohl für erneuerbare als auch brennstoffbasierte Anlagen, werden sie zu einer unkalkulierbaren Risiko-Variable mit entsprechenden Risikoaufschlägen.“
Andreae befürchtet, dass die Zeit für die umfangreichen Anpassungen nicht ausreichen könnte: „So sieht die Bundesnetzagentur viele schrittweise Anpassungen über Folgefestlegungen mit Wirkung über den 01.01.2029 hinaus vor. Dies würde jährliche Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme erfordern. Hier kommt es sehr darauf an, vorgesehene Anpassungen zu bündeln und erst nach einem erfolgreichen Hochlauf der neuen Systematik einzuführen.“
Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, zeigte sich im Rahmen der Fachmesse The smarter E Europe zuversichtlich, dass die Umsetzung der neuen Entgeltsystematik funktionieren wird. „Wir brauchen ein neues System, das muss klappen“, sagte sie in München. Sobald die Festlegung erlassen ist, wolle sie mit den Netzbetreibern klären, was sie noch brauchen. „Da wird etwas gutes rauskommen“, ist Haller überzeugt.
BEE und BVES planen Stellungnahmen
BEE und BVES haben bereits angekündigt, sich an dem weiteren Prozess zu beteiligen. „Es gilt, systemische Fehlentwicklungen zu vermeiden und das System zukunftsfähig und kosteneffizient aufzustellen“, sagt Heinen-Esser, die detaillierte Vorschläge einbringen will. Der BVES ergänzt, dass er „den umfangreichen Entwurf nun gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen sorgfältig analysieren wird, um fristgerecht bis zum 18. September 2026 eine fundierte Stellungnahme in das Konsultationsverfahren einzubringen."

















