Mieterstrom im Mehrfamilienhaus: Warum die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Nische bleibt

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29.09.2026 Kolumne
Leonard John Geschäftsführer von Dach für Dach
Mieterstrom im Mehrfamilienhaus: Warum die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Nische bleibt

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde als bürokratiearme Revolution gefeiert. Doch der Projektalltag zeigt: Zwischen fehlender Förderung, Smart-Meter-Engpässen und drohenden Netzentgelt-Aufschlägen bleibt die GGV meist hinter dem klassischen Mieterstrom zurück.

Als die Bundesregierung 2024 mit dem Solarpaket I die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) einführte, war die Hoffnung groß: PV-Strom im Mehrfamilienhaus, ohne Vollversorgungspflicht und ohne Reststromverkauf. Nach den ersten Jahren Praxis fällt unsere Bilanz nüchtern aus. In über 90 Prozent unserer Projekte setzen wir weiterhin auf klassischen Mieterstrom. Die Gründe liegen in Wirtschaftlichkeit, Messtechnik und Regulierung.

Geringere Wirtschaftlichkeit

Beim Mieterstrom verbessert der gesetzliche Mieterstromzuschlag die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Bei der GGV entfällt dieser Zuschlag komplett. Gleichzeitig fallen für jede teilnehmende Wohnung die Kosten für ein intelligentes Messsystem an. Das Modell muss sich allein über die Marge zwischen Stromgestehungskosten und Arbeitspreis tragen. Das rechnet sich nur in wenigen Gebäuden.

Hinzu kommt: Beim Mieterstrom gibt es mit dem physischen Summenzähler eine Alternative zum iMSys, das GGV und virtueller Summenzähler zwingend benötigen. Die Wohnungen werden dabei über geeichte private Unterzähler erfasst und abgerechnet. Gerade in kleinen Mehrfamilienhäusern ist das oft der entscheidende Hebel, weil Betriebskosten sinken und Projekte schneller umgesetzt werden können.

iMSys-Pflicht trifft auf schleppenden Rollout

Laut Bundesnetzagentur waren zum 30. Juni 2026 erst 5,9 Prozent aller Messlokationen in Deutschland mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Der Rollout konzentriert sich auf Pflichteinbaufälle, also Haushalte ab 6.000 kWh Jahresverbrauch und steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Das ist sinnvoll, hat aber eine Kehrseite: Eine typische Mietwohnung liegt deutlich darunter. Mehrfamilienhäuser bekommen Smart Meter deshalb meist nur, wenn der Eigentümer sie aktiv für eine GGV oder für Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler installieren lässt. Dabei erfordert die iMSys-Einrichtung noch häufig manuelle Abstimmung zwischen Eigentümer, Messstellenbetreiber und Verteilnetzbetreiber, was zu Verzögerungen führen kann.

Drohende Mehrkosten durch AgNes

Die Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur („AgNes“) könnte die GGV zusätzlich schwächen. Der Festlegungsentwurf sieht ab 2029 einen Prosumer-Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netz-Grundpreis vor, und zwar für jede Marktlokation, für die ein Grundpreis anfällt. Beim Mieterstrom sind die Wohnungen ruhende Marktlokationen, der Aufschlag fällt höchstens einmal am Summenzähler an. Bei der GGV behält jede Wohnung ihre aktive Marktlokation: zehn Wohnungen, zehn Aufschläge.

Die finale Festlegung soll bis Ende 2026 kommen. Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur beim Prosumer-Aufschlag für die GGV noch nachbessert. Bleibt es beim Entwurf, wäre das für viele GGV-Projekte ein weiterer wirtschaftlicher Nachteil.

Warum Mieterstrom die bessere Wahl bleibt

Mieterstrom bietet mehr Flexibilität beim Messkonzept. Wo ein iMSys-basiertes Konzept sinnvoll und schnell umsetzbar ist, kann ein virtueller Summenzähler die beste Lösung sein. In kleinen Gebäuden oder dort, wo der iMSys-Einbau stockt oder nicht möglich ist, ist der physische Summenzähler mit privaten Unterzählern oft die bessere Alternative. Das Messkonzept ist etabliert, Netzbetreiber kennen es, und die Abläufe sind deutlich planbarer. Die Belieferung der Mieter kann so in der Regel früher starten als bei Varianten, die auf iMSys angewiesen sind.

Fazit: Die GGV bleibt Nische

Die GGV hat ihre Berechtigung dort, wo eine Teillieferung sinnvoll ist: etwa bei Gewerbeeinheiten mit hohen Verbräuchen, die ihren Reststromvertrag eigenständig weiterführen wollen, oder in großen WEGs, die sich nicht auf eine gemeinsame Reststrombeschaffung einigen können. Für die meisten anderen Mehrfamilienhäuser bleibt Mieterstrom heute die wirtschaftlichere und verlässlichere Variante.

 

Über den Autor

Leonard John ist Co-Founder und Geschäftsführer von Dach für Dach, dem Energie-Betriebspartner fürs Mehrfamilienhaus. Das EnBW-Startup begleitet Vermieter und Immobilienunternehmen von der schlüsselfertigen Mieterstrom-Anlage über Messtechnik bis hin zur Abrechnung. Dach für Dach setzt Mieterstrom und GGV unkompliziert, nachhaltig und wirtschaftlich um. (https://dachfuerdach.de/)