Entscheidung über EEG-Novelle verschiebt sich auf Ende Mai

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19.05.2026 Hauptartikel
Kristina  Pfeil Kristina Pfeil Journalistin
Entscheidung über EEG-Novelle verschiebt sich auf Ende Mai

Voraussichtlich erst am 27. Mai soll im Bundeskabinett die Entscheidung über die seit Wochen kontrovers diskutierten Reformpläne zur Förderung erneuerbarer Energien fallen. Die Verschiebung (geplant war zunächst der 20. Mai) könnte auf eine fehlende Einigung zwischen den Ressorts, insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums, hindeuten. Im Mittelpunkt der Novelle stehen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie ein neues „Netzanschlusspaket“, mit denen die Bundesregierung Kosten senken und den Ausbau der Stromnetze stärker mit dem Zubau erneuerbarer Energien koordinieren will.

Besonders umstritten ist die mögliche Abschaffung der Förderung für neue Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Nach aktuellem Stand könnten insbesondere neue Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung ab 2027 keine klassische EEG-Einspeisevergütung mehr erhalten. Für bestehende Anlagen soll Bestandsschutz gelten. Die derzeitigen Vergütungssätze bleiben zunächst weiter gültig. Für größere Gebäude-Solaranlagen ab einer Leistung von 25 Kilowatt Peak soll es keine höhere Vergütung mehr bei vollständiger Netzeinspeisung geben. Zudem soll es zukünftig einen einheitlichen, von der Anlagengröße unabhängigen Fördersatz geben.

Parallel plant das Wirtschaftsministerium Änderungen beim Netzanschluss erneuerbarer Energien. Diskutiert werden unter anderem Einschränkungen beim bisherigen Netzzugang, neue Regeln für Redispatch-Maßnahmen sowie eine stärkere Beteiligung von Anlagenbetreibern an Kosten für den Netzausbau.

Kritik kommt aus der Solar- und Energiewirtschaft. Branchenverbände warnen davor, dass die geplanten Änderungen Investitionen ausbremsen und den Ausbau dezentraler Solarenergie verlangsamen könnten.