Erbschaftsteuer bei Solarparks: BDEW fordert gesetzliche Neuregelung

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07.07.2026 News
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Erbschaftsteuer bei Solarparks: BDEW fordert gesetzliche Neuregelung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat Vorschläge für eine Reform der Erbschaftsteuer veröffentlicht. Mit seinen Lösungsansätzen will der Verband verhindern, dass der Bau von Solarparks ausgebremst wird.

Die aktuellen Gesetze führen nach Angaben des BDEW dazu, dass landwirtschaftliche Flächen, die für Solarparks verpachtet werden, steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten. „Damit droht der Verlust erbschaft- und schenkungssteuerlicher Begünstigungen“, warnt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Erhebliche Steuerlasten

Im Erb- oder Schenkungsfall könnten für Landwirte dadurch erhebliche Steuerlasten entstehen. Der BDEW geht davon aus, dass diese in Einzelfällen sogar höher liegen als die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks. Das schaffe Unsicherheit, erschwere Pachtverträge und bremse den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen aus.

Der BDEW plädiert deshalb für eine gesetzliche Neuregelung im Bewertungsgesetz. „Im besten Fall sollten entsprechende Flächen während der befristeten PV-Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben. Alternativ braucht es einen eigenständigen PV-Freiflächen-Begünstigungstatbestand, etwa durch einen pauschalen Bewertungsabschlag oder Freibetrag. Entscheidend ist eine einfache, bürokratiearme Regelung, die den Solarausbau ermöglicht und zugleich landwirtschaftliche Familienbetriebe schützt“, sagt Andreae.

Weitere Infos: https://www.bdew.de/service/erbschaftsteuer-bei-photovoltaik/