Hohe Geldstrafen: Landgerichte verbieten bestimmte Balkonspeicher

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10.07.2026 Hauptartikel
Iris Krampitz Iris Krampitz E-mail Journalistin
Hohe Geldstrafen: Landgerichte verbieten bestimmte Balkonspeicher

Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben unabhängig voneinander per einstweiliger Verfügung den Betrieb bestimmter Balkonspeicher untersagt. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Fall. Händler und Hersteller sollten ihr Sortiment und ihre Typenschilder daher besonders sorgfältig prüfen.

Die Entscheidung der beiden Landgerichte basiert auf der VDE-Produktnorm DIN VDE V 0126-95 in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz: Wer mehr als 960 Wattpeak Modulleistung anschließen möchte, benötigt nach der Norm eine Energiesteckvorrichtung oder ein geprüftes Leitungsschutzsystem. Eine herkömmliche Schuko-Steckdose reicht dann nicht aus. Damit will die Norm die Leitungen vor hohen thermischen Belastungen und – im Extremfall – vor Bränden schützen.

Nach Angaben der Online-Plattform anwalt.de richteten sich die Verfahren der beiden Landgerichte gegen Distributoren, die entsprechende Produkte vertrieben hatten. Geklagt hatte ein Wettbewerber, was nach Angaben der Anwälte für das deutsche Lauterkeitsrecht typisch sei.

Verbraucher sollten ihre Geräte prüfen

Wer bereits einen Balkonspeicher besitzt, sollte nach Ansicht der Anwälte prüfen, ob er normkonform betrieben wird. Wurde das Gerät ausdrücklich als „gesetzeskonform" oder „VDE-zertifiziert" beworben, obwohl es die normativen Grenzen ohne Schutz überschreitet, können Käufer das Gerät austauschen oder ihr Geld zurückverlangen.

Warnsignal für Hersteller und Händler

Für Anbieter sind die Beschlüsse ein deutliches Warnsignal: „Wer Balkonspeicher vertreibt, die oberhalb der Normgrenzen ohne Leitungsüberlastschutz an eine Schuko-Steckdose koppeln, riskiert nun konkret eine einstweilige Verfügung“, so die Anwälte. Ebenso angreifbar sei die Werbung mit falschen Konformitäts- oder Zertifizierungsaussagen. „Die drohenden Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Verstoß und die Abmahn- und Prozesskosten machen das wirtschaftliche Risiko erheblich.“

Die Anwaltsplattform empfiehlt Händlern und Herstellern daher, ihr Sortiment und ihre Produktkommunikation sorgfältig zu überprüfen. Konkret sollten die ausgelobten Leistungsgrenzen mit dem Typenschild übereinstimmen, die Schutzmaßnahmen oberhalb von 960 Wp sollten klar benannt und Konformitätsaussagen nur dort verwendet werden, wo sie tatsächlich belegbar sind.

Entwicklung beobachten

Weil die im Eilverfahren ergangenen Beschlüsse vorläufig und noch nicht rechtskräftig sind und mit dem EEG 2027 ggf. Änderungen in Kraft treten werden, empfehlen die Anwälte sowohl Käufern als auch Anbietern, die weitere Entwicklung zu verfolgen und auf eindeutig normkonforme Konfigurationen zu setzen. Für Hersteller und Händler beginne jetzt eine Phase erhöhter Sorgfalt, so die Anwälte.