Wirtschaftliche Auswirkungen des EEG 2027 ermittelt
Zurück
Der Solarenergieförderverein Deutschland (SFV) hat am 9. Juni eine Studie zur „Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen unter EEG 2027“ veröffentlicht. Um die Konsequenzen des Gesetzes für private Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt Leistung fundiert bewerten zu können, hatte der Verein das unabhängige Forschungsinstitut aquu beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Gesetz private PV-Anlagen massiv verteuern würde.
Das EEG 2027 sieht vor, dass private Haushalte mit PV-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung künftig keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten, den Zugang zur Marktprämie verlieren und ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen müssen. Alternativ ist eine sogenannte Nulleinspeisung möglich, bei der die Anlagen gar keinen Strom ins Netz einspeisen und Überschüsse komplett abgeregelt werden müssen. Die Wissenschaftler des Forschungsinstituts aquu haben für die vom SFV in Auftrag gegebene Studie insbesondere die Auswirkungen der Nulleinspeisung und der Direktvermarktung untersucht.
Direktvermarktung für kleine Anlagen zu teuer
Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Solarstromanlage und eines 10-Kilowattstunden-Stromspeichers belegen die Wissenschaftler, dass die Direktvermarktung bei kleinen PV-Anlagen zu teuer ist: Den jährlichen Erlösen in Höhe von 250 Euro stünden Kosten in Höhe von 160 Euro für den Direktvermarkter und jeweils 50 Euro für den digitalen Zähler und die Steuerungseinrichtung gegenüber. Die Erlöse reichen somit nicht aus, um die Investitionskosten zu decken, wodurch sich die Amortisationszeit deutlich verlängert.
Nulleinspeisung verdreifacht die Solarstromkosten
Wer sich für die Nulleinspeisung entscheidet, darf dagegen gar keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Sämtliche Überschüsse müssen also abgeregelt werden, wenn sie nicht von elektrischen Verbrauchern oder zur Ladung des Batteriespeichers genutzt werden können. Bei dieser Option ermittelten die Wissenschaftler, dass bei einer 10-Kilowatt-Solarstromanlage und einem 10-Kilowattstunden-Speicher 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren gingen. Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen würden dadurch von 10 Cent auf 30 Cent je Kilowattstunde steigen.
„Energiepolitisches Desaster“
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, konstatiert Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
Statt geeignete Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen, werde es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Photovoltaikanlagen kleiner zu dimensionieren, um die Abregelungsverluste zu minimieren.
Verein fordert Überarbeitung des Gesetzes
Der Solarenergieförderverein fordert deshalb eine Überarbeitung des Gesetzes. Nach Ansicht des Vereins sollte die feste Einspeisevergütung beibehalten werden und die Marktprämie auch für kleine PV-Anlagen als Option angeboten werden. Außerdem sollte das Gesetz die Direktvermarktung nicht erzwingen, die Nulleinspeisung vermeiden und einen flexiblen Einsatz von Batteriespeichern fördern.
Der aktuelle Referentenentwurf des EEG 2027 wurde im April 2026 veröffentlicht. Das Gesetz muss zum 1. Januar 2027 novelliert und genehmigt werden.

















